Wer kann mir da weiterhelfen?

  • Hallo,


    Die Freundin von meinem Sohn ist schwanger im 7. Monat. Sie ist 22 Jahre alt und wohnt schon seit Jahren alleine. Leider ist mein Sohn zu faul zum arbeiten. Sie will sich nun alleine eine Wohnung nehmen. Sie arbeitet seit dem sie ihre Ausbildung abbrach aushilfsweise im Verkauf und bekommt ALG II.
    Nun meine Frage - was kann sie beantragen? Sie bekommt ca. 50,00€ Mehrbedarf für die Schwangerschaft. Wie hoch ist dieser in der Regel? Kann Sie Geld von der ARGE für die Erstausstattung für das Baby bekommen?
    Und was bekommt sie nach der Geburt des Mädchens? Mein Sohn wird ja leider keinen Unterhalt bezahlen.
    Früher gab es Unterhaltsvorschuss für 6 Jahre, aber mein Sohn ist 1986 geboren. Da kann sch ja einiges geändert haben.
    Kann mir bitte jemand sagen - wo ich oder sie das Alles herausfinden kann?
    Sie möchte ja gerne so schnell wie möglich nach der Geburt eine Ausbildung machen oder arbeiten.


    Bitte helfen sie mir da mal weiter.


    Vielen Dank im Voraus!!

  • Sie kann bei der ARGE die Erstaustattung für das Kind beantragen.Nach der Geburt würde sie Elterngeld bekommen und Kindergeld für das Kind.Ansonsten erhält sie die Regelleistungen für sich und das Kind.Das Elterngeld ist bis 300 Euro anrechnungsfrei.Unterhaltsvorschuß kann sie auch beantragen und würde sie vom Jugendamt bekommen.Deinem Sohn sollte aber schon klar sein das er den Unterhalt irgendwann wird nachzahlen müssen und zwar einmal ans Jugendamt und dann auch an sein Kind.

  • Vielen Dank für die Antwort!


    Es ist mir klar, dass mein Sohn den Unterhalt irgendwann bezahlen muss und das finde ich auch für gerecht.
    Sein Vater hat ja 6 Kinder von 4 Frauen und auch ich warte schon darauf, dass seine Jüngste 18 Jahre alt ist, denn dann werde ich auch versuchen den Unterhalt für meinen Sohn zu bekommen. Das weiß mein Sohn auch. Denn ich finde es nicht in Ordnung Kinder zu machen und nicht dafür aufkommen zu wollen. Der Staat zahlt - ist eine sch.... Einstellung!!


    Ist der Unterhaltsvorschuss eigentlich auch anrechnungsfrei bei Hartz IV?


    Wo gibt es denn eine Zusammenfassung über die Sozialleistungen für werdende oder alleinerziehende Mütter?


    Vielen Dank und ein schönes Wochenende alle!!!


    Löwenmähne

  • Hallo,
    wenn Deine Schwiegertochter eine Ausbildung machen möchte, hat sie Anspruch auf Betreuungsgeld vom Jugendamt. Es wäre alledings schade um die Zeit, die sie nicht hat für Dein Enkelkind, also blase deinem Sohn mal den Marsch.
    Unglaublich
    Petsie

  • @Loewenmähne
    Nur, weil irgendwann die jüngste Tochter des Vaters deines Sohnes 18 Jahre alt wird, heißt das nicht, dass sie dann keinen Unterhaltsanspruch mehr hat. Die Unterhaltsverpflichtungen für Kinder gehen - je nach Situation - bis zum 27. Lebensjahr.