Kostenerstattung für Beratungsgespräche?

  • Hallo,


    ich habe folgende Frage: Ich bin Hartz4-Bezieher und aktuell auf Jobsuche. Nun bin ich auch künstlerisch tätig (Fotografie) und möchte da mehr draus machen. Nun gibt es hier einen örtlichen Bildhauer/Künstler, mit dem ich schon über meine Bilder gesprochen habe und der mir auch Potenzial bescheinigt hat. Wenn ich das näher verfolgen möchte, kann er mir weitere Beratungsgespräche anbieten, die sich um Verkäufe und Strategien/Selbständigkeit/etc drehen. Für solche eine BEratungssitzung verlangt er jedoch rund 70€.


    Frage: Kann ich dies beim Amt geltend machen, dass die die Kosten für solch eine Beratungsgespräch übernehmen? Der Mann ist natürlich keine Bildungseinrichtung oder so. Jedoch denke ich, dass ich von seiner Erfahrung stark profitieren kann.


    Was meint ihr dazu`?


    Vielen Dank für eure Antworten.


    PS: Ich frage erst hier, weil ich mich mit einem direkten "Nein" vom Amt evtl. zu leicht abwimmeln lasse :D Ich brauche mehr Handhabe, wenn möglich.

  • Ich glaube nicht nur, dass du das Geld nicht erhälst, sondern bin mir sicher und finde dein Anliegen ehrlich gesagt auch völlig abwegig.


    Wieso abwegig? Ich möchte mich in den Bereich Fotografie orientieren und sehe dort meine berufliche Zukunft. Daher habe ich angenommen, dass solch ein Gespräch als berufsfördernde Maßnahme gesehen werden könnte.

  • Ich habe auch viele Wünsche und sehe Potentiale und Möglichkeiten, aber unter Berücksichtigung der Sachlage, also dass du und ich von öffentlichen Geldern leben und unsere "Neigungen" nicht privat und aus der Familienkasse bezahlt werden, sollte man seine Ansprüche im Rahmen halten und so weiter. Wohin sonst soll das alles noch führen: Die eine Tochter würde gerne einen Malkursus belegen, eine andere ist musikalisch und so weiter. Alles geht nu`mal nicht und - so weltfremd man auch ist -, sollte man doch die Realität noch im Auge behalten.

  • Ich habe auch viele Wünsche und sehe Potentiale und Möglichkeiten, aber unter Berücksichtigung der Sachlage, also dass du und ich von öffentlichen Geldern leben und unsere "Neigungen" nicht privat und aus der Familienkasse bezahlt werden, sollte man seine Ansprüche im Rahmen halten und so weiter. Wohin sonst soll das alles noch führen: Die eine Tochter würde gerne einen Malkursus belegen, eine andere ist musikalisch und so weiter. Alles geht nu`mal nicht und - so weltfremd man auch ist -, sollte man doch die Realität noch im Auge behalten.


    Die Realität ist, dass ich beruflich in diese Richtung schreiten möchte. Hat also in keinster Weise mit Weltfremdheit zu tun. Ebenso hat dies weder was mit "Neigungen" oder "Hobbys" wie Malkursen zu tun, es ist ein berufliches Ziel, welches ich verfolge. Deine Beispiele sind also denkbar am Thema vorbei. Hier geht es um mehr als nur um Spaß an einem Hobby.

  • Diese Beratung die du bezahlt haben möchtest ist ja keine Garantie für eine Arbeit.Die ARGE bezahlt dir nur die Kosten die dir entstehen wenn du eine Bewerbungsmappe erstellst oder bei einem Bewerbungsgespräch Fahrtkosten hättest.Wenn du nun zu irgendwelchen Beratungen gehst die kostenpflichtig sind ist die ARGE dafür nicht zuständig.