Kind ist auf dem Weg - Arbeitsamt zahlt nix!

  • Warum kann meine freundin nicht zu mir ziehen bzw. in die stadt(sie wohnt in gefell thüringen und will zu mir nach bayern hof ziehen) aber amt lässt es net zu! Amt zahlt wegen meinen gehalt von 1031€ netto nix zahlen will dazu muss ich noch versicherungen zahlen! kann mir jemand sagen wieso des so is!

  • Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 359,- €, dazu angemessene Wohnkosten (unterschiedlich, je nach Region), vielleicht nochmal 400,- € .... also liegst du mit 1.031,- € gut über dem Bedarf ....


    Wenn Du nicht damit auskommst, ist das Dein Problem .... jedenfalls aus sicht des Hartz IV-Gesetzgebers ...


    Für Deine Freundiin ist da noch ein anrechnungsfähiger Betrag über, also wird auch dann allenfalls eine Ergänzung geben, wenn Ihr eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Bei 1.031,- € werden das aber kaum mehr als 20,- € sein ....


    Aber den Umzug kann die ARGE nicht verbieten .... die übernehmen allerdings dann die Kosten nicht ...

  • Deine Freundin kann sicher zu dir ziehen.Die ARGE wird vielleicht die Umzugskosten nicht übernehmen aber den Umzug direkt kann sie nicht verbieten.Deine Freundin müßte dann in deinem Wohnort einen neuen Antrag stellen und gleichzeitig angeben das ihr das Zusammenleben erstmal probieren wollt.Sie bekommt dann ganz normal ihre Leistungen weiter und die hälfte zur Miete.Allerdings nur für ein Jahr dann werdet ihr als BG gerechnet und dein Einkommen ist dann maßgeblich.

  • Aber den Umzug kann die ARGE nicht verbieten .... die übernehmen allerdings dann die Kosten nicht ...


    Das ist leider nicht so einfach getan wie gesagt. Denn auch ich wollte ohne Zustimmung der ARGE umziehen in ein anderes Bundesland. Hab mich in Sachsen brav abgemeldet etc. Und als ich dann in RLP beim amt einen antrag stellen wollte hab ich erfahren das es ohne schriftliche "Zusicherung zum Umzug" keinen Antrag gibt. Ich durfte dann wieder zurück nacH Sachsen wo zum Glück die Kündigung der Wohnung noch nich ganz abgelaufen war und erstmal rückgängig gemacht werden konnte. Soviel zum thema die ARGE kann den Umzug nicht verbieten!!!

  • Also ich bin vor ca 2 Monaten von Niedersachsen nach NRW gezogen. Ich musste beim Jobcenter HM, den Umzug beantragen. Was mir auch auf Grund verschiedener Umstände gewährt wurde. Danach bin ich mit dem neuen Mietvertrag zu LPA. Die Wohnung wurde mir von denen genehmigt!


    Allerdings hat sich HM quergestellt wegen der Umzugskosten! Mir wurde zuerst eine Pauschale in Höhe von 85€ genehmigt! Ich machte aber, meinem damaligen Sachbearbeiter klar, das ich auch Umzugshelfer usw. benötige. Nach einpaar Tagen, kam ein Brief vom Jobcenter, das ich doch bitte 2-3 Umzugsunternehmen kontaktieren sollte wegen einem Kostenvoranschlag! Das habe ich auch getan! Nur sobald die Firmen hörten, das die Umzugskosten vom Jobcenter gezahlt werden, haben die sich geweigert einen Kostenvoranschlag zu machen! Da sie ja dann sowieso von einer Jobcenter eigenen Firma unterboten werden!


    Das Ende vom Lied war dann, das ich meinen Umzug alleine gemacht habe und fast noch klagen musste wegen der bereits genehmigten Pauschale

  • @ Weserbergland:


    Das ändert aber nix daran das man ohne Genehmigung der ARGE nicht umziehn kann. Und deine letzmalige Aussage war ja " die ARGE kann keinen Umzug verbieten" was so aber nicht stimmt, denn ich z.b. wollte ja nichmal Umzugskosten haben sondern einfach nur von Bundesland Sachsen nach RLP ziehn weil dort meine Chanchen auf nen Job größer wären. Und ein soziales Umfeld hätte ich dort auch gehabt aber das juckt doch hier auf dem Amt keine Sau ...