WAS würde mir zustehn?

  • Hallo,


    ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich lebe mit meinem Freund in einer gemeinsamen Eigentumswohnung. Als er noch in Ausbildung war, habe ich Hartz IV bezogen. Da er ausgelernt hat, verdient er nun zu viel (ca. 1300Euro) und somit erhalte ich kein Hartz IV mehr. Ich beziehe sozusagen gar kein Geld derzeit. Würde mir aber etwas zustehn? Mir wurde von einem Bekannten gesagt, dass er meinen würde, dass mir/uns zumindest Wohngeld zustehn würde... Ein anderer sagt, mir steht nichts zu... Kennt sich da jemand aus?
    Desweiteren wäre meine Frage, wenn ich mich von meinem Freund trennen würde, würden mir dann *wieder* Leistungen zustehn? Die Wohnung ist nicht größer als 120qm, eher weniger... wie würde das dann aber ablaufen, da wir einen Kredit bei einer Bank haben? Müsste er diesen alleine abbezahlen, da er arbeitet, solange ich arbeitslos bin? Oder könnte das unter "Mietkosten" fallen?


    Und noch eine kleine Frage hätte ich: ich würde gerne einen Fernkurs machen, zur Weiterbildung. Danach würde ich mich selbstständig machen können.Habe ich da evtl. eine Möglichkeit, Kosten für den Kurs/selbstständig machen bei der ARGE zu erhalten?


    Liebe Grüße und Danke schon mal im Voraus!

  • Wohngeld könntet ihr versuchen aber bei dem Einkommen und da ihr nur zu zweit seid werdet ihr wohl kaum etwas bekommen.Wenn ihr euch trennt und dein Freund die Wohnung behält müßte er die Kredite weiterzahlen.Wenn du allerdings bei allen Unterlagen mit eingetragen bist könnte die ARGE dir Vermögen unterstellen und die Leistungen nur als Darlehen zahlen.Wenn dein Freund alleine in der Wohnung verbleibt wird er für die Finanzierung der Wohnung kein Wohngeld erhalten da sein Einkommen ja ausreichend ist.Um eine Weiterbildung zu machen und dafür Geld von der ARGE zu bekommen müßtest du erstmal ALG2 beziehen und dann zahlt die ARGE auch nur solche Kurse die sie selbst anbietet.