Einkommensteuerstattung zu früh ausgegeben was tun?

  • Hallo ich bin neu hier und hoffe im richtigen Bereich. ich habe ein Problem und zuwar habe ich meine Einkommenssteuererstattung von 1316€ zur Tilgung meiner Schulden benutzt, weil man mir im Call-Center sagte das ganze wird auf 12 Monate aufgeteitl. Also habe ich nachgezählt und es kammen 103€/Monat raus. Also habe ich mir gedacht, dass ich lieber die 103€ im Monat der Arge bezahle anstatt der Bank und so einen Zinsvorteil habe.
    Jetzt habe ich aber meinen Weiterbewilligungsbescheid bekommen und das wurde nur auf 2 Monate aufgeteilt und ich soll nur 99,99€ bekommen.
    Ich habe natürlich Widerspruch eingereicht und meine Lage erklärt. Dieser wird natürlich bis zum 30. Nicht bearbeitet sein dauert ja immer 4 Wochen. Jetzt ist meine Frage ob ich die Möglichkeit habe bei der Arge ein Darlehen über die fehlende Summe zu nehmen und mit 100€/ Monat zurückzahlen kan oder ob ich einen Mietvorschuss bekommen kann, denn ich in Raten abzahle. Immerhin hatte ich mich im Call-Center erkundigt wie das abläuft, sonst hätte ich meine Schulden nicht damit getilgt. Kann mir jemand sagen wie ich vor der Entscheidung über dem Widerspruch einen Mietvorschuss bekomme? Sonst bekomme ich wirklich Probleme mit meinem Vermieter. Danke im voraus. CollinsSar

  • Ehrlich gesagt - ist das mit der Hotline immer wieder mal im Gespräch; einer gibt diese, der nächste eine andere Auskunft. An deiner Stelle würde ich sehr zeitnah das Gespräch mit deinem Sachbearbeiter suchen und dem das Ganze erklären. Oftmals sind die, wenn man dann leibhaftig vor ihnen sitzt und sachlich nett nachfragt, wirklich gewillt, zu "helfen" und dann sieht die Welt schon wieder anders aus. Eine konkrete Auskunft, wie du ganz "sicher" etwas anderes erreichst, wird dir kaum jemand mit letzter Gewissheit geben können, da dies vermutlich oft auch Ermessenssache ist.

  • Hallo, naja ich war ja auch direkt am Dienstag dort nachdem ich meinen Bescheid bekommen habe. Nur lassen die ungern einen zu denn Sachbearbeiter durch. Die Dame am Empfang hat bei meinem Widerspruch noch geschrieben es eilt. Sollte da nichts bis Montag kommen gehe ich nochmal am Mittwoch hin. Weil wenn ich im Call Center anrufe werden die mir wahrscheinlich erst einen Termin was weiß ich wann geben. Gruß Collins Sar

  • Du musst ihn nicht aufsuchen, ein Telefonat reicht.
    Es sollte aber Standard sein,
    1. dass man sich mit dem Sachbearbeiter unterhält, der darüber zu entscheiden hat, und nicht mit einer Hotline.
    2. natürlich nicht alles ausgibt wegen mickriger Zinsersparnis. Verfügungsmacht schafft Handlungsfreiheit. und ist auch die paar Euro Zins wert. Das Wertvolle an dem Geld besteht doch aus dem "es haben".


    Aus deiner Mitteilung geht nicht klar hervor, was die Arge zurück verlangt. Doch nicht deine gesamte Steuerstattung?


    Gruß

  • Hallo, doch die Arge verlangt die gesamte Erstattung zurück. Darunter sind auch Werbungskosten und alles. Auf dem Bescheid steht, dass ich zwei Monate von 99,90 € auskommen muss weil die 1316€ auf 658€/Monat Einkommwn aufgeteilt wurden. Gruß CollinsSar

  • Dekkert
    Ist ja schön und gut, wenn du andere Erfahrungen hast; aber wenn du hier länger im Forum bist, wirst du merken, dass es nicht eben selten vorkommt, dass trotz ähnlich gelagerter Fälle unterschiedlich entschieden wird. Das verhält sich auch genauso, was deinen netten Hinweis betrifft, dass man sich mit dem Sachbearbeiter persönlich unterhalten sollte und nicht mit der Hotline. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass das nicht überall der Fall ist. Mein (sozusagen) Sachbearbeiter ist überhaupt nicht greifbar. Hier bei uns gibt es ausschließlich nur die Möglichkeit, bei der Hotline anzurufen und dort um Rückruf zu bitten. Ich hatte aufgrund eines Schreibens meines SB immer und immer wieder um Rückruf gebeten und auch schriftlich darum ersucht (mal abgesehen davon, dass ich die Fragen, die gestellt waren, sowieso beantwortet hatte und mir trotz Beantwortung Sanktionen wegen Nichtbeantwortung angedroht worden waren). Nichts passierte - und ich kam leider erst durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde an meinen langersehnten Rückruf. Auch meine vielfachen Bitten um Gesprächstermine verliefen erfolglos. Und wie sollte es anders sein - die eine Sache hatte sich erledigt und gleichzeitig mit dem "guten" Bescheid, dass dies geklärt ist, bekam ich das nächste. Jetzt stecke ich genau wieder in derselben Mühle, habe also wieder mehrfach angerufen und gefragt und geantwortet etc. Es ist elend. Soviel zu deinem gut gemeinten Rat, der offensichtlich nicht im ganzen Bundesgebiet gleichmäßig greifen kann, weil eben bei vielen "Argen" die Sachbearbeiter nicht persönlich erreichbar sind.


    Anders ist es, wenn man noch im ALG 1 - Bezug steckt. Da scheint es gleiche Regelungen zu geben.

  • Wenn eine Hotline als "Firwall" existiert, um den Sachbearbeiter vor Anrufen zu schützen (das ist keine Schikane, wenngleich im Ergebnis störend), dann helfen alternativ eben Schreiben per Post und Schreiben per Mail und meinetwegen drittens die Hotline. Man muss dem Sachbearbeiter so lange auf den Keks gehen, bis der sich um einen kümmert. Darauf berufen, nichts erhalten zu haben, kann er sich dann nciht mehr. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein letztes, aber gutes Mittel.
    Was deine Schwierigkeiten angeht, kann ich wenig sagen. Ein Antrag von dir sollte - wenn es nicht anders geht - nicht nur das enthalten, was du punktuell willst, sondern außerdem, was du im Ergebnis möchtest.
    Das hört sich auf den ersten Blick doppelt gemoppelt an, ich habe es nicht zum ersten Mal erlebt, dass der Sachbearbeiter die Sache erledigt glaubte, es aber so nicht war.
    Du kannst mir deine Angelegenheit nennen, wenn du willst, durch Verweis auf den Link oder per PM.

  • Hallo Dekkert einerseits hast du recht, man muss dem Sachbearbeiter auf dem Keks gehen. Aber weist du wieviel das kostet, wenn du eh schon kaum was hast zu leben? Briefmarken sind auch nicht umsonst und das Benzin. Nicht immer hast du die Arge um die Ecke. Es zerrt auch psychschich schön an deinen Nerven. Ich habe auch mit der Hotline die gleiche Erfahrung wie lirafe gemacht. Da ich ncoh eine Qualifizierung nebenbei mache, war ich auf die Rücktelefonate angwiesen und habe 3 mal bei der Hotline angerufen. Angeblich wurde es jedesmal weitergeleitet aber ich habe nie einen rückruf bekommen. Als ich mal dort war wusste keiner was von meinen Anrufen. Da ging es um eine Verlängerung meiner Maßnahmen die ich gerne wollte. Dann habe ich einen Termin halt bekommen und verpasse einen Tag in der Schulung auch toll oder? Es ist nicht so einfach an seinem SB ranzukommen bei uns und wir haben eine kleine Arge im Vergleich zu Großstädten. Ich habe jetzt am Mittwoch meinen Termin wegen der Verlängerung und da werde ich auch alles versuchen um an die SB der Leistungebearbeitung zu kommen und das zu klären. Gruß CollinsSar

  • Dekkert
    Meine "Angelegenheit" war seinerzeit eine Anfrage des Sachbearbeiters, bei dem es um Kosten aus meiner Selbständigkeit ging; also nicht ich wollte etwas, sondern dem Grunde nach die, und - wie geschrieben -, haben "die" trotz der "schriftlichen" Rückäusserung(en) und vielen Anrufen und Hinweisen gemahnt und Sanktionen angedroht, so als hätten sie nichts erhalten. Und jetzt geht es wieder darum, dass "die" etwas von mir wollen. Habe einen Anhörungsbogen bekommen, hätte dazu auch gerne persönlich oder telefonisch (neben meiner schriftlichen Rückäusserung) etwas gesagt, was aber wieder - wie auch beim vorangegangenen Mal - nicht möglich scheint. Ich finde, dass da einiges im "argen" liegt, zumal ich ziemlich gewissenhaft bin und täglich warte auf Nachricht; bin halt nicht so "abgebrüht" und lasse es laufen, sondern möchte es vom Tisch haben. Und das mit der "Firewall" ist dermaßen treffend, dass ich mir das merken und bei Gelegenheit anwenden (den Begriff "abkupfern") werde.


    Gruß. Lirafe

  • Habe ich selbst alles schon mitgemacht. Zumal man nicht immer optimal agiert und reagiert, wenn man eh schon materiell und psychisch geschwächt ist. Deswegen nochmal: die Leute anmailen. Ich vermute mal, bei euch ist das nicht anders, der Brief enthält eine Mail-Anschrift. Also mailt, dann habt ihr schon mal den Beweis. Er reagiert nicht? Dann mailt der Zentrale.
    Mailt dem Boss. Mailt den Kollegen. Und nun kommt das Kunsttück: Haltet euch ruhig! Bleibt sachlich. Auch wenn euch der Fuß brennt. Denn das Erste, was sie machen, ist mit eurer Unsachlichkeit den Anspruch vom Tisch zu wischen. Und wichtig: Egal, ist es ihnen nicht, wenn das gesamte Amt erfährt. Dem dem Sachbearbeiter mögt ihr zwar schnurzpiepegal sein, nicht egal ist ihm aber, wenn seine Kollegen und Vorgesetzte ihm damit hänseln, dass er mit seinem Job nicht fertig wird.
    Das sind meine Erfahrungen zusammengefasst. 100% Erfolg kann ich nicht versprechen. Die Sachbearbeiter sind sehr unterschiedlich. Manche kapieren es einfach nicht. Manche können sich nicht organisieren. Manche sind nach dem Motto, "Friss oder Stirb" in ihre Aufgabe reingeworfen worden. Die meisten sind nicht bösartig und es ist die eigene Aufgabe, sich zu fragen, ob man nicht irgendwas noch hätte besser machen können.
    Viel besser ist, man hat einen excellenten Sachbearbeiter und ab und zu mal Unrecht, als einen grausigen Sachbearbeiter und noch so Recht.
    Schönen Sonntag noch!

  • lirafe
    Genau das Problem hatte ich auch. Die Sachbearbeiter werden hysterisch, wenn sie eine Einnahmen/Überschussrechnung nur sehen. Das kennen die nicht. Die wollen vom Arbeitgeber abgezeichnete abhakbare Angaben und nicht noch selbst rechnen. "Watt der Buer net kennt, datt fritt er nicht".
    Bei den Kosten um deine Selbständigkeit geht es darum, dass du einnahmenmindernde Fakten geltend machst. Dann aber bist du der Antragsteller. Aber selbst wenn nicht ...macht es den Leuten im eigenen Interesse so einfach wie möglich.
    Stellt euch vor, wie der optimale Kunde in ihren Augen aussieht. Der Gedankengang fiel mir vor meinem letzten Zahnarztbesuch auf. Der war über meine Ruhe - sonst habe ich immer gezittert wie Espenlaub - ganz verblüfft war. Also verlief dieser grevierende Eingriff in mein Maulwerk für alle zufriedenstellend. Fazit: Macht es den Leuten so einfach wei möglich, und schluckt etwaigen Groll hinunter.
    @ CollinsSar
    Nachtrag: Ich habe bei jeder Hotline - nicht nur Arge - immer um Rückruf gebeten. Also Name, Rufnummer hinterlassen und vor allem: den Grund so spezifiziert wie möglich. Damit der Anruf nicht zurückkommt und der Sachbearbeiter nicht weiß, was ich meine, und die Akte gerade - aus welchen Gründen auch immer - nicht einsichtbar ist. Ich habe immer einen Rückruf bekommen. Ich muss aber hinzufügen, dass ich ein Telefon mit Anrufbeantworter besitze. Und Mail und ein Faxgerät. Ich lege Wert darauf, dass Andere auch mich erreichen können. Ich hoffe nicht, dass ihr zur reinen Handygeneration gehört. Dann wirds schwieriger. Ein Handy habe ich mal gehabt und war froh, als ich es wieder los war.

  • Zitat

    Von Dekkert:Nachtrag: Ich habe bei jeder Hotline - nicht nur Arge - immer um Rückruf gebeten. Also Name, Rufnummer hinterlassen und vor allem: den Grund so spezifiziert wie möglich. Damit der Anruf nicht zurückkommt und der Sachbearbeiter nicht weiß, was ich meine, und die Akte gerade - aus welchen Gründen auch immer - nicht einsichtbar ist. Ich habe immer einen Rückruf bekommen. Ich muss aber hinzufügen, dass ich ein Telefon mit Anrufbeantworter besitze. Und Mail und ein Faxgerät. Ich lege Wert darauf, dass Andere auch mich erreichen können. Ich hoffe nicht, dass ihr zur reinen Handygeneration gehört. Dann wirds schwieriger. Ein Handy habe ich mal gehabt und war froh, als ich es wieder los war.


    Natürlich habe ich alles so konkret wie möglich angegeben, dass ist ja selbstverständlich. Ich habe denen nicht nur meine Handy und Hausnummer sondern auch meine E-Mail Adresse angeben. Wenn ich Briefe von meinem SB kriege da steht mittlerweile oft nicht mal mehr die Nummer oder E-Mail nur der Name, so ist es zumindest auf meinem Weiterbewilligungsbescheid. Auf Handy bin ich angewiesen, weill ich gerade eine Maßnahme besuche und bis 16Uhr zu Hause nicht erreichbar bin. Letztens hat mir sogar meine SB mündlich bestätigt, dass Sie keine info von der Hotline bekommen hatte, dass ich zurückgerufen wurde. Ich bin mittlerweile am überlefen ob ich nicht eine Beschwerde an die Geschäftsführung der Frankenthaler Arge, deswegen schreiben sollte.
    Nur ob das was bringt? Immerhin haben die 2 Monate für meinen Erstantrag gebraucht und 6 Wochen für meinen Weiterbewilligungsantrag. Ich denke die brauche dringend mal mehr Personal. Gruß CollinsSar

  • Dann ist anscheinend ein Organisationschaos in deiner Arge gegeben. Dann würde ioh eine Sachaufsichtsbeschwerde einreichen, das heißt, du beschwerst dich nicht über das persönliche Verhalten deines Sachbearbeiters, sondern wie er deinen Fall abwickelt.
    1.DeinenFall darlegen,
    2.wie er abgewickelt wurde,
    3. und was du deiner Ansicht nach hättest erwarten dürfen.


    Ruhig die Frage stellen, ob das Wirrwarr der Stil des Sachbearbeiters oder der des Hauses ist.

  • Halllo zusammen, so ich war jetzt am Mittwoch bei der GFA/Arge und wollte wegen dieser Rückzahlungsgeschichte und Verteilung auf 12 Monate alles klären, weil ich da eh einen Termin wegen meiner Qualifizierungsmaßnahme hatte. Ich dachte, dass ich am besten alles an einem Tag erledige so verpasse ich nicht viel bei der Qualifiezierung. Als ich kam, dachte ich mich trifft der Schlag. Die ganze Leistungsabteilung war bei uns zu. Der Mann am Empfang hat dann wieder alles brav aufgenommen und der Dame auf den Tisch gelegt, sie sollte mich heute zurückrufen was natürlich nicht geschehen ist. Jetzt darf ich morgen wieder hingehen und verpasse wieder wichtiges in der Schulung. So langsam habe ich das Gefühl bei uns in der Arge können manche SB´s kein Telefon bedienen. Ich werde auch am WE wenn ich etwas ruhe habe eine Beschwerde formulieren. Bei solch einer Verwaltung kann man doch seine Nerven verlieren.
    Vorallem, wenn es einem erwischt wie dem Kunden vor mir der war ziemlich laut, deswegen hat man sein anliegen mitbekommen. Er sollte einen Scheck am Mitwwoch bekommen, als Vorauszahlung, weil er nachgewiesen hat, dass er nichts mehr zu leben hat und sein Antrag noch bearbeitet wird. Der Mann war wirklich fertig und der am Empfang musste ihm wegschicken. Er meinte, dass er direkt zum Anwalt gehen.
    Ich muss sagen, dass bei der Arge/Gfa mir die Leute am Empfang wirklich am kompetentesten vorkommen. Denn mit Ihnen kann man immer gut reden und Sie versuchen auch an den SB zu kommen. Ich hoffe, dass ich wenigstens morgen alles erledigen kann. Zumindest wurde mir meine Qualifikationsmaßnahme verlänger um 3 Monate, wenigstens etwas.
    Gruß CollinsSar

  • Moin,


    ich arbeite in so einem Laden und habe als Sachbearbeiter so meine Erfahrungen mit den Servicecentern (so heißen die korrekt im BA - deutsch).


    Meine Kunden können mich jederzeit erreichen, denn ich habe festgestellt, dass ich mir die Arbeit selber damit leichter mache. Ich spare mir das Lesen und Ausdrucken der "Tickets" - das sind die Benachrichtigungen, die man erhält - und auch meinen Kunden hinterherzutelefonieren - die sind ja nicht zu Hause an ihr Telefon angeschraubt, mancher glaubt das nicht, aber die haben ja auch menschliche Bedürfnisse ...


    Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde vom Servicecenter die Auskunft erteilt, das könne man auch in 12 Monatsraten verrechnen lassen. Den oder die vom SC die diese Auskunft bei einem meiner Kunden erteilt hätte, würde ich den Kopf abreißen. Das ist ein SC, die Betonung liegt dabei auf SERVICE, nicht die entscheidende Behörde, das ist die Arge.


    Die Anrechnung ist rechtlich insoweit korrekt, als die Anrechnung von einmaligem Einkommen über einen Zeitraum von, in der Regel, nicht mehr als 6 Monaten erfolgen soll. Die Aufteilung hat den Hintergrund, dass sichergestellt werden soll, dass der Kunde, auch wenn es nur einen Monat betreffen würde, nicht aus dem Leistungsbezug fällt und dann nicht mehr kranken- und pflegeversichert ist.


    2 Monate sind also soweit ok. Nicht ok ist die Aussage des SC, das gehe auch über 12 Monate klar, das würde ich der Arge schon nachdrücklich, höflich aber bestimmt, mit dem Hinweis auf die gesetzliche Auskunfts- und Beratungspflicht klar machen. Wie bitte soll ein Kunde den Unterschied wissen und wessen Auskunft er vertrauen darf - wenn ich eine Behörde anrufe, aber bei einem SC lande, dann kann ich doch davon ausgehen, die Stimme am anderen Ende der Leitung kann und darf auch das sagen, was ich zu hören bekomme.


    Den Fehler sehe ich hier eindeutig beim SC und dessen falscher Auskunft. Ich rate dazu, dieses konkret
    zu monieren, ein Nachweis über das Gespräch müsste, wenn von der SCHEISSAUSKUNFT abgesehen alles korrekt gelaufen ist, in VERBIS dokumentiert und durch den unerreichbaren Sachbearbeiter einzusehen sein.


    Na denn, viel Spaß noch ...

  • Das sah allerdings mindestens ein Gericht anders.


    Die Kammer folgt jedoch nicht der Auffassung des Beklagten, dass die Berechnung gemäß § 2 Abs. 3 Satz 2 der ALG II – Verordnung in der Fassung vom 20.10.2004 erfolgen muss. Sie ist der Auffassung, dass eine Steuererstattung auf einen angemessenen Zeitraum aufgeteilt werden muss. Da sich die Steuererstattung auf ein Jahr bezog, ist es entgegen dem Wortlaut der Verordnung nicht angemessen, den Betrag auf eine tägliche Leistung umzurechnen. Insofern ist die Verordnung zu pauschal und berücksichtigt die unterschiedlichen Möglichkeiten von Einkünften nicht. Das Gericht hält es deshalb für angemessen, die Steuererstattung auch auf ein Jahr zu verteilen und den entsprechenden Monatsbetrag als Einkommen zu berücksichtigen. Das sind monatlich 424,19 Euro.

  • Jetzt mal Butter bei die Fische, was heißt nun angerechnet und verteilt, daß diese Regelung für Steuererstattungen gilt, ist an sich schon mal "Diebstahl", denn diese zu viel gezahlten Steuern aus dem Vorleben eines Erwerbstätigen, sind und bleiben zu viel gezahlte Steuern in der Vergangenheit, das ist kein Einkommen, das sind einbehaltene Steuern, die dann bei einer Erklärung erstattet werden.
    Nun zur "Anrechnung", wer 100,-- € Erstattung bekommt, bekommt 100,-- € weniger Alg2??? Ist das so ???

  • Noch ein Nachreicher::


    (Az. L 12 AS 5765/07): Die Leistungsbehörde darf die Erstattung danach nicht in einem Monat vollständig verrechnen, sondern sie muss sie auf zwölf Kalendermonate verteilen – und dabei in jedem Monat einen 30-Euro-Freibetrag für angemessene Versicherungen berücksichtigen. Bei einer Steuererstattung von 600 Euro entfallen auf jeden Anrechnungsmonat 50 Euro, wovon nach Abzug des Euro-30-Freibetrag nur 20 Euro anrechenbar sind. So ist auch zu verfahren, wenn ein Hilfebedürftiger im Steuerjahr nur kurze Zeit gearbeitet hat, befanden die Landessozialrichter aus Baden-Württemberg.


    Das LSG Niedersachsen-Bremen befand am 4.3.2008 in einem ähnlich gelagerten Fall, dass eine gleichmäßige Aufteilung der Steuererstattung regelmäßig auf sechs Monate, längstens auf 12 Monate, erforderlich sei (Az. L 13 AS 7/06). Hiergegen ist eine Revision beim Bundessozialgericht BSG unter dem Az. B 14 AS 49/08 R anhängig.


    Mal 12 Monate, mal 6. Mal 30 Euro Freibetrag, mal nicht.
    Erst Zuflussprinzip, dann doch wieder Verteilung. Im Steuerrecht wäre das anders. Wenn nicht Zuflussprinzip, würde eine periodengerechte Gewinnzuordnung erfolgen. Dann wäre eine Steuererstattung für 2008, die in 2009 erfolgt, als Einnahme 2008 zu erfassen.
    Dieses Sozialversicherungsrecht scheint mir sehr wirr.