Frage zu Widerspruchsverfahren

  • Hallo,


    ich bin neu in diesem Forum und habe ein ziemlich großes Problem, bei dem mir hoffentlich jemand helfen kann:


    ich bin ledig, kinderlos und wohne als einziger Mieter in meiner Mietwohnung in Berlin-Steglitz. Ich habe am 3.9.09 einen Antrag auf ALG II gestellt. Um bis zum Zeitpunkt der Bewilligung meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können, habe ich mir Geld geliehen. Für die Arge haben der Gläubiger und ich schriftlich fixiert, dass es sich hierbei um eine Leihgabe handelt, die ich dem Gläubiger unverzüglich zurückzahle, sobald ich meine Nachzahlung des ALG II erhalte.
    Vor einer Woche erhielt ich nun einen Ablehnungsbescheid mit folgender Begründung:


    1. Ich würde mit meinem Freund (der einen eigenen Wohnsitz hat und nicht Mitmieter oder Untermieter in meiner Wohnung ist) eine Bedarfsgemeinschaft bilden.


    2. Die schriftliche Fixierung der oben genannten Geldleihe wurde nicht als Darlehensvertrag nach dem BGB anerkannt (dabei war das nicht die Intention dieses Schriftstücks)


    3. die geliehene Summe in Höhe von 750 Euro monatlich wurde mir als Einkommen angerechnet.


    Bei diesen drei Gründen handelt es sich um eindeutig nicht korrekte Sachverhalte, daher habe ich umgehend einen Widerspruch eingelegt mit dem Hinweis auf Dringlichkeit.


    Nun ist das Verfahren in Bearbeitung, mein Jobcenter hat jedoch meine Daten gelöscht, und weigert sich daher beispielsweise, meinen Antrag auf Ortsabwesenheit anzunehmen. Ich möchte diesen jedoch unbedingt abgeben, damit mir nicht im Nachhinein eine Pflichtverletzung angekreidet wird.


    Nun mein Problem: Das Widerspruchsverfahren dauert nach Aussagen der Mitarbeiter mindestens einen Monat, eher länger. Im Jobcenter kann mir keiner Auskünfte erteilen, keiner fühlt sich für mich zuständig.
    Gibt es irgendjemanden hier in diesem Forum, der einen Rat für mich hat, wie ich am besten in dieser sache vorgehen könnte?