Verkehrswert-Grundschuld

  • An alle Vermögenden mal eine interessante Umfrage :
    Zur Ermittlung des Vermögens (Immobilien) wird wie folgt ermittelt :
    1. Verkehrswert minus
    2. Belastungen (Kredite auf das Haus) minus
    3. Freibeträge (150,-- pro Lebensjahr, zusätzlich 750,-- € für Anschaffungen)


    Gibt es weitere sog. dingliche Belastungen (Hypotheken, Grundbucheinträge),
    sind auch diese abzuziehen.


    Nun die spannende Frage, welcher Betrag ist für die weiteren dinglichen Belastungen maßgebend :
    1. Kapital per Antragstellung oder
    2. Kapital + Verzugszinsen (Gesamtbetrag) per Antragstellung oder
    3. Eingetragene Grundschuld im Grundbuch