Wohnungsgemeinschaft gründen

  • Hallo zusammen


    eine Freundin von mir ( geschieden, 45 ) möchte mit ihrer Tochter ( 20 ), die zur zeit noch beim Vater wohnt, und dem Freund ( 20 ) der Tochter zusammen ziehen.
    Der Freund wohnt auch übergangsweise bei seiner Freundin, da seine Mutter, bei der er wohnte, nach dem Tod des Vaters vor kurzem wieder nach Berlin gezogen ist. Der Ex-Ehemann meiner Freundin drängt die beiden schon länger das sie sich eine eigene Wohnung suchen da seine zu klein ist. Sie leben wirklich in engen Verhältnissen.
    Meine Freundin bekommt Alg II und hat noch einen 400 € Job. Ausserdem hat sie einen eingetragenen Behinderungsgrad von 60% nach einer schweren Erkrankung.
    Die Tochter und ihr Freund machen beide eine Schulische Ausbildung als Gestaltungstechnische Assistenten. Die Tochter bekommt Bafög in höhe von 212 € und Kindergeld in höhe von 164 €. Ihr Freund bekommt Halbweisenrente in höhe von 208 € und Kindergeld in höhe von 164 €.
    Ich würde gerne wissen welche Zuschüsse und Leistungen sie beantragen können.
    Das Geld für den Umzug, erste Miete und die Kaution haben sie schon zusammen, es geht nur um die laufenden Lebenshaltungskosten.


    Danke im Vorraus:rolleyes:

  • Sie müßten angeben das sie eine WG gründen dann würde die Mutter weiterhin ihre Leistung erhalten und die anteilige Miete.Ich kann aber nicht genau sagen ob das so klappt weil die ARGE sicher zumindestens die Tochter und die Mutter als BG sehen wird.Somit würde das Einkommen der Tochter mitgerechnet werden.Der Freund müßte dann Wohngeld beantragen denn er würde keine Leistungen erhalten und sollte der ARGE gegenüber erklären das er erstmal nur zur Probe dort wohnt damit sein Einkommen nicht mitgerechnet wird.