Anspruch auf KdU nach ungenehmigtem Umzug?

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    bei mir besteht folgenden Fall, ich hoffe auf Rat. Ich habe bis September in Stadt X und Bundesland X gewohnt. Das war zu Hause, bei meinen Eltern, das heißt, keine Übernahme von Kosten der Unterkunft (wollten ich und meine Eltern so). Ende September haben sich bei mir Veränderungen ergeben, die zunächst einen Wegfall der Leistungen durch die Arge in Stadt X mit sich brachten. Ich dachte, dann hat sich das mit der Arge eh erledigt, muss ich auch keine Änderungen mehr angeben. Zum 1. Oktober habe ich dann ein mit 401,- sozialversicherungspflichtiges Verhältnis in Stadt Y und Bundesland Y angenommen. Hier habe ich, da nicht mehr zu Hause, Kosten für Unterkunft und Heizung, die bewirken, dass ich mit 401 Euro brutto natürlich nicht hinkomme. Ich habe in der Veränderungsmitteilung für Amt in Stadt X auch angegeben, dass ich nun eine „doppelte Haushaltsführung“ habe. Die wollen jetzt einen Nachweis dafür.
    Ich habe nun online recherchiert, dass ich Umzüge vorher beantragen muss, damit ich für die Unterkunft nun Geld bekomme. Um die Kosten für Umzug selbst und fahrt geht es mir nicht. Sondern nur um Miete und Heizung.
    Jetzt bin ich von Arge in Stadt X dazu aufgefordert worden, einen Nachweis für die „doppelte Haushaltsführung“ beizubringen. Wenn ich denen jetzt einen nicht genehmigten Mietvertrag vorlege, bekomme ich dann die Miete in Stadt Y bezahlt?


    Erhoffe mir dringenden Rat. Vielen Dank!