Bildungsgutschein , unter 25 , keine Ausbildung

  • Ich hoffe , ich bin hier *richtig* - wenn nicht , dann bitte verschieben .


    Ich versuche mich kurz zu halten , hier die Fakten :
    ich bin noch 24 Jahre alt , verh. , ein Kind ( 2 J. ) Habe nie eine Ausbildung gemacht , sondern gearbeitet . Seit Sommer leider arbeitslos ( ich bekomme ALG I , meine Frau und Kind einen geringen Anteil ALG II , daher bin ich in der Bedarfsgemeinschaft ) und nun möchte ich - per Bildungsgutschein - eine Ausbildung bei einem anerk. Träger machen .
    Das Internet gibt mir verschiedene Auskünfte : einmal heißt es , dass der Bildungsgutschein eine *Kann-Leistung* ist , woanders steht , dass ein unter 25jähriger ohne Ausbildung einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein hat . Was stimmt ?
    Habe mir eine Ausbildung ausgesucht , die der Träger ab März 2010 anbietet - bis dahin bin ich 25 Jahre alt . Gut oder schlecht ?
    Gilt der Bildungsgutschein längstens drei Monate ? Darf er also noch gar nicht in diesem Jahr ausgestellt werden ? ( Habe übernächste Woche Termin bei meinem Fallmanager und wäre gerne g u t vorbereitet )


    Kann jemand Ornung in meine Gedanken bringen ? :o


    LG Cleo

  • Den Bildungsgutschein wirst du kaum jetzt schon bekommen weil es auch immer darauf ankommt welche Gelder den Ämtern zur Verfügung stehen.Außerdem fördert das Arbeitsamt nicht alle Ausbildungen.Meistens gibt es da direkt Vereinbarungen mit bestimmten Trägern.Du solltest dir das Angebot mit der für dich wichtigen Ausbildung von dem Träger schriftlich geben lassen und dann mit deinem SB diesbezüglich sprechen.