Trenne mich und hab Fragen zu Finanziellem...

  • Hallo,
    ich such schon ewig,aber finde leider keinen halbwegs passenden Beitrag. Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen:
    Ich w (41) habe endlich eine Wohnung und werde die nächsten 2-3 Wochen mit unserem Sohn (7) dort einziehen.Scheidung ist momentan nicht geplant.
    Mein Mann ist arbeitslos und hat nicht die besten Aussichten einen Job zu finden, da 50+ und keine unbedingt nennenswerte Ausbildung.Sucht aber trotzdem intensiv - wer weiß, vielleicht tut sich doch was auf. Ich arbeite Vollzeit und mittags nach der Schule wird er unseren Sohn betreuen, bis ich von der Arbeit komme. Solange er zu Hause ist wollen wir das ausnützen.
    Wir haben eine vermietete Wohnung die teuer finanziert ist und leider nicht mal ein drittel dessen Wert ist.
    Nun hab ich echt viele Fragen auf einmal. Mein Mann meint, das ich ihm gegenüber unterhaltpflichtig werden könnte, wenn das Arbeitslosengeld nicht mehr gezahlt wird. Mein Gehalt inkl. Kindergeld wird allerdings wahrscheinlich gerade mal für den Unterhalt für unseren Sohn und mich und Miete ausreichen. Also kann das doch schonmal garnicht sein, oder? Im Gegenteil - müßte er nicht für unseren Sohn event. irgendeinen Betrag x als Unterhalt aufbringen? Für mich natürlich nicht, denk ich zumindest (Freunde meinen allerdings,das er event. auch für mich zahlen müßte - würd ich aber auch nicht ganz verstehen), da ich ja arbeite. Hat er Anspruch auf Hartz IV und wir (Krümel und ich) event. auf Wohnhilfe oder so, wenn mein Gehalt doch nicht ganz ausreicht?
    Würd mich echt freuen, wenn etwas Licht in diese Sache käme. Tagsüber komme ich gerade zu garnichts,da ich den Umzug organisieren muß und "nebenher" noch Vollzeit arbeite. Urlaub ist leider keiner mehr vorhanden - muß also alles nebenbei laufen und in der Freizeit haben die Ämter ja zu.
    Danke schonmal für Eure Antwort/en.
    Schönes Wochenende
    Sylvia

  • dein mann dürfte werder dir noch deinem Sohn unterhalt zahlen, denn er hat ja kein ausreichendes einkommen. du müsstest ihm gemäß dusseldorfer tabelle unterhalt zahlen. aber wenn du nicht viel verdienen solltest, dann brauchst du dass sicher nicht. anspruch auf wohngeld hast du, wenn dein einkommen mäßig ist und die neue wohnung förderfähig ist. und dein mann hat nach auslaufen des alg1 ganz sicher anspruch auf hartz4-regelleistung und eine angemessene wohnung.