Einkommen von rund 1000€, was muss ich tun?

  • Hallo zusammen,
    hab mich hier ma bisschen durchgelesen und soweit meine fragen auch beantwortet bekommen..


    Hab folgendes problem:
    habe zurzeit einen 400 € job (an dem ich am wochenende immer arbeite - unversteuert) und zusätzlich
    könnte ich sofort noch ein zusätzlich teilzeitjob bekommen indem ich schätzungsweise rund 600€ netto verdienen würde.. (den würde ich dann versteuern lassen)
    zur schule gehe ich übrigens auch noch..


    ich bin 20 jahre und lebe noch zu hause mit meinen zwei kleinen geschwistern (16 und 10) bei meiner mutter die hartz IV bezieht.


    wie ich bereits erwähnt habe, habe ich mich hier schon ein bisschen durchgelesen und ich bin oft auf solche antworten gestoßen

    Kitty121 schrieb:

    Deine Tochter ist nicht verpflichtet dich zu Unterstützen.Zumindestens nicht mit dem Gehalt was sie bekommt.Sie würde mit dir eine HG bilden in der sie sich mit einem Teil an der Miete beteiligen müßte und sich selbst unterhalten aber mehr nicht.Teile der ARGE schriftlich mit das deine Tochter nicht für dich aufkommt und verlange die Weiterzahlung deiner Leistungen


    Kitty121 schrieb:

    Du hast mit der BG deiner Mutter und Schwester nichts zu tun sondern bildest mit diesen eine HG.Du müßtest der ARGE mitteilen das du nicht für deine Mutter und Schwester aufkommst und deinen Lebensunterhalt aus deinem Einkommen bestreitest.Einen Teil der Miete müßtest du aber an deine Mutter zahlen denn sie bekommt nur den Teil für sich und deine Schwester von der ARGE


    trifft das auch auf mich zu, ich bin zurzeit noch in der BG von meiner mutter. Was muss ich tun um in der HG zu kommen bzw. eine HG zu bilden?


    und nochma für mich als bestätigung: wenn ich in der HG bin, muss ich nur einen Teil der Miete zahlen, richtig?
    Den rest wie lebensmittelkosten und was noch zutreffen könnte, ist nicht notwendig? (was ich im übrigen natürlich trotzdem machen werde)


    ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen:)


    Liebe grüße
    James Brown

  • Wenn du genug verdienst würdest du aus der BG rausfallen und bildest mit deiner Mutter und deinen Geschwistern eine HG.Dazu müßtest du in der ARGE eine Veränderungsmitteilung ausfüllen und angeben das du auf Grund deines Einkommens für dich selbst sorgen kannst und nicht für deine Mutter und Geschwister aufkommst.Du müßtest dann deiner Mutter den Teil der Miete geben und natürlich für deinen Lebensunterhalt aufkommen.Deine Mutter versorgt dann praktisch nur noch sich selbst und deine Geschwister und du dich selbst.Wie ihr das dann regelt bleibt ja euch überlassen.Allerdings müßtest du dich dann auch an Strom und Telefon usw. beteiligen.

  • was ändert sich denn an dem geld was meine mutter von oben bekommt?
    mags du das vielleicht einmal kurz auflisten?


    und wo kann ich nachlesen was der unterschied zwischen einer BG und HG ist?


    möchte mich nämlich vorher schlau machen,
    denn ich will diese arbeitsstelle nur gut überdacht annehmen.. nicht das plötzlich noch weniger geld für mich oder meiner mutter zu verfügung steht.
    Ist ja nicht gerade so ein einfach durchzublickenes thema


    mfg
    James Brown

  • jamesbrown


    hier etwas zum nachlesen..ich weis es ist lang, aber dafür etwas verständlich..
    ~~
    Hartz IV: Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft


    Für die Hartz 4 Emfänger, die in einer Bedarfsgemeinschaft (BG) leben, wird der Arbeitslosengeld 2 (ALG-II) Anspruch zusammen ermittelt. Dem gesamten Anspruch aller Personen wird das vorhandene Einkommen und Vermögen aller Personen gegenübergestellt. Die Logik lautet: Leistungsanspruch der Bedarfsgemeinschaft minus Einkommen der Bedarfsgemeinschaft ergibt den ALG-II-Zahlbetrag.


    Zur Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft gehören neben dem Antragsteller im Haushalt lebende Partner (Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaften, "eheähnliche" (auch gleichgeschlechtliche Paare), unverheiratete Kinder unter 25 Jahren (auch die des Partners).


    Unter 25?
    Ist der Antragsteller unter 25 Jahre und unverheiratet, dann zählen auch die Eltern zur BG. Kann ein Kind unter 25 Jahre seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten, dann wird es aus der Rechnung ganz herausgenommen. Das "zuviel" vorhandene Einkommen oder Vermögen des Kindes darf aber nicht bei den Eltern angerechnet werden.


    Besonders wichtig: Eltern können seit 2005 von den Ämtern nicht mehr zur Kasse gebeten werden, wenn ihre erwachsenen Kinder nicht mehr zuhause Leben und ALG II erhalten (mit der oben genannten Ausnahme der unter 25-Jährigen in Erstausbildung). Umgekehrt müssen erwachsene Kinder auch nicht für die Hilfeleistungen an ihre Eltern aufkommen, wie es bisher beim Bezug von Sozialhilfe galt.


    Was ist eine Haushaltsgemeinschaft?
    Wenn man mit Verwandten oder Verschwägerten zusammenlebt und gemeinsam wirtschaftet, dann unterstellt die Arbeitsagentur, dass man von diesen finanziell unterstützt wird, soweit es nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.


    Tipp: Wer faktisch keine Unterstützung erhält, kann der Unterstützungsvermutung des Amtes widersprechen. Dies sollte bei Antragsabgabe geschehen, am besten schriftlich!
    ~~
    quelle: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659698480cb3501.php