Schriftl. Mietvertrag zwingend notwendig?

  • Eltern besitzen Haus.
    In diesem Haus wohne ich in einer seperaten Wohnung und überweise jeden Monat 250 Euro Warmmiete. Habe keinen Mietvertrag gemacht (ist ja Mutter).
    Ich arbeite, bin über 25 Jahre, verdienen aber sehr wenig. Muss aus wirtschaftl. Notwendigkeit einen Antrag auf ALG II stellen (bin schwanger, alleinstehend und später alleinerziehend).
    Meine Frage:
    Reichen die laufenden Kontoauszüge aus, um der ARGE zu beweisen das ich Miete bezahle?
    Vielen Dank im Voraus

  • Nein, die wollen mit Sicherheit auch einen Mietvertrag, wobei es natürlich supergut ist, dass du die laufenden Mietzahlungen auch durch Vorlage der Kontoauszüge nachweisen kannst. Der Mietvertrag kann ja "halbwegs" einfach - normal formuliert sein; ich denke eines richtigen Formulares bedarf es nicht extra.

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Was muss in so einen einfachen Mietvertrag?
    Reicht da:
    Kaltmiete
    Nebenkosten
    Heizkosten


    Muss aus dem Mietvertrag hervorgehen, das die Vermieterin meine Mutter ist?
    Muss ich überhaupt der ARGE sagen, das meine Vermieterin meine Mutter ist?


    Danke im Voraus

  • wenn ihr soetwas aufstellt müssen natürlich die daten von mieter und vermieter auch darauf stehen..sofern sie nicht den selben namen wie du hat, wird es wohl auch keiner merken..wobei ich nicht verstehe wo dein problem liegt..sie haben dir eine wohnung vermietet, also ist es ebend der vermieter..;)
    schau dir doch mal im netz einen mustermietvertrag an, vl hilft dir das beim aufstellen eines solchen ein wenig..
    hier wäre soetwas => muster mietverträge
    (quelle : http://www.inpopro.de/mietvertrag/mietvertrag.html)