einspruch gegen bafög-ablehnung?

  • Mein ALGII-Antrag istseit ein paar Tagen bewilligt, ich konnte alle geforderten Unterlagen vorlegen. Heute früh flatterte der Brief ins Haus, ich solle bis zum 27.11. Einspruch gegen die Schüler-Bafög-Ablehnung einreichen. Ich sehe nicht ganz ein, warum. Er wurde nach den gewünschten Kriterien abgelehnt: Ich bin Gymnasiastin und das wird vom Bafög nicht unterstützt. Was wollen die durch einen Einspruch erreichen? Wieso soll ich es nochmal versuchen, wenn er doch schon mit Begründung und berechtigt abgelehnt worden ist?
    Wenn ich gar nix mache, wird's natürlich Sanktionen geben. Also werde ich losrennen und Widersprüche einlegen. Dennoch verstehe ich die Intention nicht ganz. Was bitte will das Jobcenter denn damit erreichen? Hat das auch irgendeinen Sinn oder ist das nur eine weitere dieser pro-forma-Schikane-Aktionen die die sich leisten? Jemanden vollkommen sinnlos und immer wieder aufs Neue von A nach B zu schicken und total überflüssige Unterlagen anfordern... Wäre schön, wenn mir jemand sagen könnte, ob die jetzt irgendeinen Fehler gemacht und einfach übersehen haben, dass meine Ablehnung rechtens und begründet war, oder ob ich da etwas total durcheinander werfe...
    :confused:

  • Leider kenne ich mich mit "Schüler"-Bafög nicht aus, würde aber zunächst einmal, und zwar rein vorsorglich, damit die dir nichts "können", also kein "Versäumnis" unterstellen, den Bafög-Bescheid anfechten unter Beifügung des Schreibens des "Amtes" als Begründung und parallel dazu beide Ämter kontaktieren. Das Amt, das dir diesen Brief geschickt hat, um einen Hinweis (schriftlich) dazu zu erhalten, warum die meinen, dass du anfechten sollst, und das Bafögamt würde ich anrufen und dort einen Hinweis erfragen. Wir hier haben mit dem Bafögamt (allerdings Studentenbafög) sehr gute Erfahrungen gemacht; die sind auskunftswillig und bereit zu helfen. Die Ämter, die ALG II bewilligen (sollen), stellen sich meiner Meinung nach aus dem Grund quer, weil die Formulierung dazu, wer ALG-II-bezugsberechtigt ist, Gymnasiasten eigentlich ausklammert. Ich habe hier vor kurzem (bzw. meine Tochter) auch einen Brief von denen bekommen, über den ich mich richtig geärgert und entsprechend reagiert habe. Sie ist 12. Klasse - also auch Gymnasium - Abiturientin sozusagen. Das Schreiben enthielt den Hinweis an sie, dass sie dazu verpflichtet ist, sich Arbeit zu suchen und das nachzuweisen und enthielt den Hinweis auf Sanktionen etc., falls sie das nicht tut. Das Problem (meiner Meinung nach eine Lücke in der Formulierung des Gesetzes) ist, dass ALG II-bezugsberechtigt alle sind, die entweder noch nicht 16 Jahre alt sind (also noch in der Ausbildung bis zur 10. Schulklasse) oder "erwerbsfähige Hilfebedürftige". Ihr als Gymnasiasten fallt aus dieser Formulierung `raus, da ihr einmal natürlich älter seid, wenn ihr im Abi "steckt" und andererseits nicht "erwerbsfähig", weil ihr euch ja nicht vermitteln lassen könnt.


    Wie gesagt - ich habe dem Amt einen entsprechenden Brief geschrieben, den ich hier nicht veröffentlichen möchte, habe aber seither Ruhe. Gerne kann ich ihn in einer PN auszugsweise als Hilfestellung an dich weiterleiten. Im übrigen hatte ich mich - vorsorglich für den Fall, dass die nicht aufgeben -, an jemanden gewendet, der der (seinerzeitigen) Ministerin für Bildung zuarbeitete. Außerdem. Vor etwa einem Jahr gab es eine Sendung (weiß nicht mehr, ob Frontal oder welche genau), in der eine Mutter mit ihrem Sohn genau wegen dieses Problems auftrat, weil der - auch im Abi - eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben sollte und gesperrt wurde, weil er das nicht tat. Denn auch er wollte eben das Abitur machen. Das Thema regt mich wirklich auf, es ist unglaublich - von wegen: alle die gleiche Chance, Recht auf Bildung - und so.


    Gruß. Lirafe