Hilfe bei ALG 1 + ALG 2

  • Okay folgendes:


    EIne Bekannte von mir macht für 1 Jahr eine Weiterbildung vom ALG 1 aus.
    Nun macht Sie ein Praktikum und würde dort übernommen werden unbefristet.
    Dazu brauch aber ihre Chefin einen Fördergutschein für 1 Jahr.
    Nun aber stellt sich das Arbeitsamt Schwedt quer und verweigert diese Fördergutschein.
    Da sie ab 01.12. ins ALG 2 fällt, machen die sich auf Arbeitsamt Schwedt (ALG 1) nicht
    wirklich mehr ein Kopf darum.
    Diesen Fördergutschein ist eine "kann" Regelung, es muss nicht ausgestellt werden.


    Meine Frage ist:
    Ist es rechtens das trotz übernahme bzw. zusicherung der Berufsaufnahme zum 01.01.2010 das Arbeitsamt Schwedt dies Verweigern kann ? Oder müssen den Fördergutschein ausstellen.



    Bitte um schnelle Auskunft.

  • Ausgestellt werden müssen diese Fördergutscheine nicht aber wenn ein unbefristeter Arbeitsvertrag möglich ist sollte es schon möglich sein einen solchen zu bekommen.Sie sollte sich die Ablehnung begründen lassen aber ob es ihr viel nützt wenn sie die Förderung erst einklagen muß weiß ich auch nicht.Es kommt darauf an ob die Firma trotzdem ein Einstellung vornimmt mit der Aussicht eventuell trotzdem noch diese Förderung zu bekommen.