Hilfe!!!

  • Hallo,


    ich bin neu hier und hoffe, dass ich das mit meinem Beitrag nun richtig mache.


    Mein Anliegen: Ich beziehe seit September 2009 ALG II. Im Oktober 2009 habe ich von meinem ehemaligen Arbeitgeber eine Provisionsnachzahlung aus dem Jahre 2008 erhalten (nach einigen vorhergegangenen Verhandlungen beim Arbeitsgericht).


    Dies Nachzahlung habe ich der ARGE gemeldet. Nun habe ich Post von der ARGE erhalten, wobei mir mitgeteilt wurde, dass ich Leistungen zu Unrecht bezogen habe. Ich soll nun 2462,03 Euro zurück bezahlen.


    Weiter teilt mir die ARGE mit, dass die Provision aus dem Jahre 2008 (erhalten im Oktober 2009) auf 7 Monate (d.h. vom 01.09.2009 bis 31.03.2010) aufgeteilt und als Einkommen angerechnet wird. Aufgrund der rückwirkenden Anrechnung ist eben eine Überzahlung entstanden.


    Die Mitteilung der ARGE kann ich nicht nachvollziehen. Nach meinem Empfinden können die doch die "alte Provision" nicht einfach für mehrere Monate aufrechnen.


    Hat die ARGE recht oder wie verhält sich das Ganze? Für Eure Infos wäre ich sehr dankbar!!!