Wieviel Vermögen

  • Ich hätte da mal eine frage...


    und zwar beziehen mein mann und ich sowie unsere 4 monate alten tochter ALG2 seit Juni 2009, bekommen aber erst seit Oktoberr 2009 die Leistungen.


    Nun steht ein neuantrag an und es hat sich einiges geändert.


    unsere tochter wurde im august geboren und hat von grosseltern wie verwandten geld für die zukunft bekommen das wir in ein sparbuch angelegt haben 600 euro
    gleichzeitig hat die oma eine lebensversicherung für die kleine angeschafft mit oma als versicherungsnehmer und als versicherte meine tochter.


    weiterhin haben wir leistungen bekoomen in einen schub von 3 monaten wo wir 1000 euro zur seite gelegt haben.


    WÜRDEN WIR ES SO angeben würde sich was an den leistungen ändern oder wiviel vermögen darf man haben das sie nicht anrechnen.


    WEITERHIN haben wir ein bausparvertrag schon im erstantarg angegeben.

  • Hallo mama29,


    Die Lebensversicherung von der Oma für die Enkelin brauchst du nicht angeben.
    Sie gehört der Oma und die gehört nicht zur Bedarfsgemeinschaft.


    Ansonsten schau hier mal auf der Seite HartzIV/ALGII, da ist alles erklärt.


    Gruß Klaus