Amt will nicht helfen

  • Hallo, ich kämpfe schon seit 3 Monaten mit dem Amt um endlich Hilfe zu bekommen, doch anscheinend halten es die Kollegen dort für nötig, mich zu belügen.


    Ich versuche die Lage mal kurz zu fassen:


    Ich (19), Arbeitslos, bin aus Hessen nach Sachsen zu einem bekannten ohne Umzugsgenehmigung bezogen, da zuhause Leben nichtmehr möglich war und die Familie dadurch schon anfing zu zerbrechen.
    Ich habe in Hessen versucht eine Umzugsgenehmigung zu bekommen , doch die zuständige Bearbeiterin hat mir auch nach mehreren Gesprächen keine Hilfe geben können.
    Sie gab mir weder die Genehmigung noch eine Ablehnung und schob das ganze immer nur heraus anstatt zu helfen.


    Jetzt bin ich vor ~3 Monaten nach Sachsen zu einer bekannten gezogen und habe hier mein ALG2 Antrag gestellt, den Abgabetermin habe ich bald, da er beim 1. mal Unvollständig und ich am 2. Termin krank war.


    Ich wohne seitdem bei meinem Bekannten und lebe nur von meinem Kindergeld, dass mir meine Mutter immer schickt ( sie war für den Auszug).Ich bezahle 40 Euro Anteil für Storm, Heizung,Telefon/Internet und Wasser.
    D.h. ich lebe von etwa 120 Euro, außer Essen und Fahrtkosten für 1-2 Amtstermine habe ich kein Geld.


    Da ich keine Umzugsgenehmigung habe , bekommme ich keine eigene Wohnung bezahlt.Mein Bekannter hat mir angeboten bei ihm ein zu ziehen, da das Amt aus Hessen keine Genehmigung rausrückt.


    Soweit sogut.
    Mein Bekannter bezieht selbst ALG2 und ist über 25, er kriegt auch die Wohnung bezahlt.
    Jetzt sagte das Amt, wenn ich einziehe wird sein Geld für Unterkünfte und Heizung halbiert und ich muss den halben Anteil der Miete bezahlen.
    Da ich keine Umzugsgenehmigung habe, müsste ich das von meinem ALG2 bezahlen, welches ich hoffentlich bald bekomme.
    Sie wollten noch dass ich sage seit wann ich dort wohne, anscheinend soll ich dann von meinen 120 Euro 3 halbe Monatsmieten nachzahlen ( ich bin mir sicher darauf haben sie es dabei abgesehen).


    Laut unserem Gesprächs heute, gibt es keinen Unterschied zwischen BG, WG und Haushaltsgemeinschaft.
    Ich habe extra hinterfragt und sie meinte tatsächlich das alles 3 ist dasselbe.
    Da ich weiß dass das eine Lüge war, nehme ich an sie wollen mir nicht helfen und versuchen mir weniger Leistungen zu geben als mir zustehen.


    Gibt es denn keine Möglichkeit dass mich mein Bekannter aufnimmt ( Wohngemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft oder Bedarfsgemeinschaft) , sodass die Miete der Wohnung weiter voll von ihm getragen wird und ich dort wohne und mein normales ALG2 bekomme?
    Denn laut der bearbeiterin gibt es keinen Weg, dass er , wenn ich dort wohne , weiterhin alleine die Wohnung vom Amt bezahlt bekommt und ich trotzdem Meinen ALG2 für u25 Jährige bekomme.


    Ich hoffe sehr mir kann jemand weiterhelfen, dem Amt vertraue ich seit diesem Gespräch nichtmehr.
    Und langsam kommt der Winter und ich kann mir von meinem Geld keine wintertauglichen Kleidungsstücke kaufen...


    ( Der Vermieter weiß über mich bescheid , ich wohne hier mit Erlaubnis)

  • Hallo Ashnak!


    Im Grunde bist Du im Unrecht und die ARGE im Recht denn: bis zum 25.LJ bist Du zunächst einmal verpflichtet bei Deinen Eltern unter zu kommen.


    Du muss das auch aml aus Sicht der betroffenen ARGE / Kommune sehen - die muss wegen Deines Handelns nämlich jetzt für Dich aufkommen würde sie Deinem Antrag statt geben und das Anstelle der ARGE in Deinem Heimatort.


    Du schreibst aber das Deine Mutter darauf gedrängt hätte das Du ausziehen solltets und das solltest Du Dir zunächst schriftlich holen.


    Und es ist richtig, wenn Du in die BG Deines Bekannten einziehst (Besuch ist bis 3 Monate möglich) dann kannst Du auch was zur Miete beitragen und somit ist unabhängig ob Du Geld hats oder Leistungen beziehst immer ein Anteil von Dir mit zu erbringen! Oder anders gesagt:


    Dein Freund hat unter anderem eine Mitwirkungs und Meldepflicht über Veränderungen und zwar damit genau solche Leistungen, die ja Kosten für die Allgemeinheit darstellen nicht missbraucht sonderen angemessen geleistet werdedn und angemessen ist wenn 2 Menschen eine solche Wohnung bewohnen - in welcher Konstellation auch immer, jeder einen Teil der Miete tragen kann. Im Falle des Bekannten ist das geregelt er erhält diese Leistungen aus dem SGB II.


    Dein Leistungsanspruch überhaupt ist hingegen noch nicht einmal beantwortet.


    Du hast ja angeblich einen Antrag abgegeben, dann frag doch einfach nach dem Bescheid, der kann ja auch ablehnend von der ARGE begründet sein dannkannst Du dagegen wiederspruch einlegen.


    Sieh es mal so: Eine eigentlich nicht zum Leistungsbezug berechtigte Familie könnte Ihr Kind unterstüzten, versorgen ect. aber Papa und Mama zu geizig sagen einfach zieh aus, dann soll der Staat zahlen! Macht er dann sogar aber nur wenn gesichert ist das er auch das Geld von Papa und Mama zurück holen kann.


    Wennes also unzumutbar ist in die familiären verhältnisse zurück zu kehren muss das dokumentiert sein und auch die Chance bestehen das die Leistungen zurück zu bekommen sind.


    Ob WG,HG oder BG Deinem Bekannten wird immer die Hälfte an der Miete gestrichen wenn Du dort als wohnhaft geführt wirst und wie bereits gesagt (3 Monate max. Urlaub bzw. Besuch), und das ist verdammt großzügig !!


    Vielleicht wendest Du Dich mal mit der Problematik insbesondere dem ausstehenden Bescheid an den direkten Vorgesetzten des Sachbearbeiters bei dem Du bisher vorstellig wirst, denn oft müssen auch die dort Rücksprache halten bevor sie etwas sagen dürfen, der Sachbearbeiter ist oft genug in den ARGE'n nicht der der die Entscheidung gefällt hat oder den man umstimmen muss wenn es um die Auslegung bestimmter Sachverhalte geht.


    Zur Aussage das Du dort wohnst, Meldebescheinigung wäre dafür ein Indiz aber Du solltest schon im Interesse des Bekannten von einem Besuch sprechen - auch wenn jetz wieder alle welt kräht das wäre Anstiftung zum Missbrauch.


    Zur Zeit lebts Du ja wohl auf Kosten des Bekannten, der selbst nicht viel hat und drückst ihm mit der Aussage "wohnen" und "der Vermieter hat das erlaubt" auch noch eine rein. Den Besuch muss der Vermieter übrigends auch erlauben bzw dulden!


    Gruss

  • Ich habe mich hier Wohnhaft gemeldet, das Amt in Hessen sowie in Sachsen weiß bescheid.Der Vermieter erlaubt auch meinen Aufenthalt hier.


    Angemeldet habe ich mich schon vor 3 Monaten.
    Wenn das Amt jetzt 3 Monatsmieten will, kann ich das einfach nicht bezahlen, wovon auch. (Eltern beziehen selbst Hilfsbedürftig)
    Also muss ich sagen ich war die 3 Monate hier zu besuch, oder wie? Fragen sie dann nicht warum ich mich dann hier angemeldet habe?



    Achja, die Auszugsgrüne liegen in Hessen sowie hier in Sachsen vor.Meine bearbeiterin hat mir hier auch schon gesagt dass sie die Gründe hier anerkennen würden, allerdings scheinen die aus Hessen einfach nicht zu wollen.


    Anrufe dort bringen meistens nichts , da sie mich für dumm verkaufen wollen und von einem Mitarbeiter zum anderen immerwieder hin und zurück schicken, da anschneinend immer der Andere zuständig ist und das entgültig entscheidet.


    Und zum Vorgesetzten meines Bearbeiters zu gehen wird schwer, da ich bei jedem Termin einen anderen habe.


    Ich habe in Hessen mal für einen Monat ALG2 bezogen und würde es hier auch wieder bekommen da ich die Kriterien erfülle.


    Hoffe jemand kann mir helfen wie ich am besten vorgehen soll, wie gesagt, Eltern kein Geld, ich kein Geld.
    Und zurückziehen möchte ich auf garkeinen Fall.
    Ich wollte hier zur Bundeswehr gehen und habe mich auch schon beworben, bevor ich her gezogen bin.