Wie lange Wiederspruch und macht es überhaupt sinn?

  • hallo ihr lieben,


    das bafög meines mannes wurde am 26.10.2009 abgelehnt gem. §48 bafög für den bewilligungszeitraum 10/09-09/10 weil die vorrausetzungen des §48 abs 2 bafög nicht erfüllt sind. am telefon gab man uns die auskunft er könne jetzt nie wieder einenantrag stellen da der §48 in kraft getreten ist. stimmt das? oder können wir 09/10 einen neuen antag stellen?


    wie verhält sich das mit dem wiederspruch? wie lange haben wir das zeit? das amt hatte bis jetzt en bogen für die berechnung meines unterstützendesn algII sodas wir da nicht viel machen konnten. ist das jetzt noch möglich?


    ich hoffe ihr könnt mir helfen.


    lg aus dresden

  • Ob dir hier im Forum jemand rihtig antworten kann, weiß ich nicht; daher rate ich dir, parallel in dem für euch eigentlich richtigen Forum zu fragen. Wenn du hier oben auf die allererste obere Menueleiste unter "sonstige" Sozialleistungen gehst, dort den Unterpunkt Bafög etc. wählst, gelangst du vielleicht an Gleichgesinnte; hier im Forum geht es doch mehr und eher um ALG I bzw. Alg II/H IV-Leistungen. Alles Gute und auch euch ein schönes Wo`ende.


    Lirafe


    Nu sehe ich gerade, dass auch du die nahezu selbe Frage zwei Mal gestellt hast. Echt, das nervt. Ich werde meine Antwort kopieren und auch diesen Hinweis hier. Nicht jeder antwortet aus Zeitvertreib und eine Fragestellung zur identischen Sachlage reicht.

  • Ja ddas ist schon ein Problem mit den Fragestellern!? Manche fragen ja jede Woche den selben Mist, mal für nen Bekannten und dann in eigener Sache! Schön das es nicht nur mich bisweilen nervt, oder das da gar der verdacht aufkommt das es bestimmte Personen nur zu Ihrem Zeitvertreib machen!


    Stell doch einfach mal den Antrag, denn wenn das so alles richtig wäre, worauf sich so manche Verwaltungsbedienstete immer wieder berufen gäbe es wohl kaum die entsprechenden Widerspruchsstellen oder Gerichtsbarkeiten!


    Sollen Sie es doch begründen und das schriftlich und plötzlich ach wie überraschend steht dann dort doch nicht das was man vorher so steif udn fest behauptet hat!


    Und wer sagt denn das es nicht auch vernünftige Richter gibt die dann bestimmte Auslegungen zu regeln oder Urteile dagegen sogar zu begründen wissen???


    Wie heisst es doch immer: Versuch macht klug!


    Gruss