Antrag auf Heizkostenübernahme kann nicht berücksichtigt werden.

  • Dolphin wenn Du doch alles besser weisst dann stell doch hier nicht solche Fragen!!!


    Ich wusste es ja auch nicht! Die Frage habe ich an anderen Foren auch gestellt, die Antworten dann aussortiert und hier gepostet. Komischerweise nur hier wurde mir gesagt, dass ich keine Chancen bei ARGE habe. An ALLEN anderen Foren, wo ich gepostet habe - haben die Leute komplett was anderes erzählt und sogar mit Beispielen, Argumenten und Gerichtsurteilen. Also...



  • Ab Antragstellung - richtig! Antrag habe ich im Juli gestellt. Nachzahlung erst im November bekommen. Fälligkeitsmonat ist Dezember. Also müssen die zahlen. Lese auch das, was ich oben gepostet habe, es gab schon reichlich Urteile darüber.

  • Ab Antragstellung - richtig! Antrag habe ich im Juli gestellt. Nachzahlung erst im November bekommen. Fälligkeitsmonat ist Dezember. Also müssen die zahlen. Lese auch das, was ich oben gepostet habe, es gab schon reichlich Urteile darüber.


    Sag mal kannst oder willst du es nicht verstehen? Die ARGE kommt nur für Kosten auf die ab Antragstellung entstanden sind. Deine Betriebskostenabrechnung stammt aber aus einer Zeit vor der Antragstellung und dafür braucht die ARGE keinen Cent bezahlen!!!!! Ich hoffe das ist nun endlich bei Dir angekommen!!!!

  • Sag mal kannst oder willst du es nicht verstehen? Die ARGE kommt nur für Kosten auf die ab Antragstellung entstanden sind. Deine Betriebskostenabrechnung stammt aber aus einer Zeit vor der Antragstellung und dafür braucht die ARGE keinen Cent bezahlen!!!!! Ich hoffe das ist nun endlich bei Dir angekommen!!!!



    Ich glaube du kapierst es nicht. Die kosten sind mir auch NACH ANTRAGSTELLUNG entstanden und es ist ja nicht meine Schuld, das die Jahresabrechnung erst im November kommt und nicht am gleichen Tag nach der Ablesung. Meine Lohnabrechnung stand auch aus einer Zeit vor der Antragstellung und wurde trotzdem angerechnet. ;) Einfach abwarten, auf das Thema komme ich in Paar Tagen wieder zu, soweit ich die Antwort auf meinen Widerspruch bekomme.

  • Ich glaube du kapierst es nicht. Die kosten sind mir auch NACH ANTRAGSTELLUNG entstanden und es ist ja nicht meine Schuld, das die Jahresabrechnung erst im November kommt und nicht am gleichen Tag nach der Ablesung. Meine Lohnabrechnung stand auch aus einer Zeit vor der Antragstellung und wurde trotzdem angerechnet. ;) Einfach abwarten, auf das Thema komme ich in Paar Tagen wieder zu, soweit ich die Antwort auf meinen Widerspruch bekomme.


    Ich kenne mich bei der ARGE besser auch als Du...aber wie mir scheint willst du es einfach nicht wahr haben das Du die Kohle aus der eigenen Tasche bezahlen musst! Und ich sage dazu jetzt auch nix mehr ist mir einfach zu blöd!!!

  • Die Nachzahlung muss die Arge übernehmen, denn du hast die Abrechnung bekommen, als du bereits im Hilfebezug warst.


    Das spielt aber keine Rolle da aus der Abrechnung hervorgehen muss für welchen Zeitraum Sie ist und dann prüft die ARGE ob der Antragsteller zu diesem Zeitpunkt im Leistungsbezug war. War er das aber nicht dann hat er keinen Anspruch auf Kostenübernahme!!!