Beiträge von Dolphin

    Sag mal kannst oder willst du es nicht verstehen? Die ARGE kommt nur für Kosten auf die ab Antragstellung entstanden sind. Deine Betriebskostenabrechnung stammt aber aus einer Zeit vor der Antragstellung und dafür braucht die ARGE keinen Cent bezahlen!!!!! Ich hoffe das ist nun endlich bei Dir angekommen!!!!



    Ich glaube du kapierst es nicht. Die kosten sind mir auch NACH ANTRAGSTELLUNG entstanden und es ist ja nicht meine Schuld, das die Jahresabrechnung erst im November kommt und nicht am gleichen Tag nach der Ablesung. Meine Lohnabrechnung stand auch aus einer Zeit vor der Antragstellung und wurde trotzdem angerechnet. ;) Einfach abwarten, auf das Thema komme ich in Paar Tagen wieder zu, soweit ich die Antwort auf meinen Widerspruch bekomme.



    Ab Antragstellung - richtig! Antrag habe ich im Juli gestellt. Nachzahlung erst im November bekommen. Fälligkeitsmonat ist Dezember. Also müssen die zahlen. Lese auch das, was ich oben gepostet habe, es gab schon reichlich Urteile darüber.

    Dolphin wenn Du doch alles besser weisst dann stell doch hier nicht solche Fragen!!!


    Ich wusste es ja auch nicht! Die Frage habe ich an anderen Foren auch gestellt, die Antworten dann aussortiert und hier gepostet. Komischerweise nur hier wurde mir gesagt, dass ich keine Chancen bei ARGE habe. An ALLEN anderen Foren, wo ich gepostet habe - haben die Leute komplett was anderes erzählt und sogar mit Beispielen, Argumenten und Gerichtsurteilen. Also...

    Das siehst du komplett falsch!!! Man kann nicht vom Staat verlangen das er für Kosten aufkommt die entstanden sind als man noch keinen Anspruch auf Staatliche Hilfe hatte! Da hilft nur eins mit dem Vermieter ne Ratenzahlung vereinbaren und gut is ...



    Ich glaube du siehst es komplett falsch!


    Es ist ohne Bedeutung, ob ich in dem Zeitraum von 01.07.2008 bis 30.06.2009 ein Kunde von ARGE war oder nicht!! Entscheidend ist das Zuflussprinzip, das in der ALG II-V in § 2 Abs. 2 und 3 geregelt ist. (Heizkostenabrechnung habe ich im November bekommen und Fälligkeitsmonat ist der Dezember 2009)


    Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II werden Leistungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Zu den tatsächlichen Aufwendungen für die Heizung im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II gehören in Mietwohnungen bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung (vgl. § 556 Bürgerliches Gesetzbuch <BGB> i. V. m. § 2 Nr. 4 Betriebskostenverordnung) die gegenüber dem Vermieter geschuldeten, in monatlichen Abschlägen zu zahlenden Heizkostenvorauszahlungen. Sie sind entsprechend ihrem Fälligkeitstermin im betreffenden Monat zu berücksichtigen. Soweit sich in Folgezeiträumen Betriebskostenrückzahlungen ergeben, mindern diese nicht die Aufwendungen in den vorangehenden Zeiträumen (vgl. BSGE 100, 94 = SozR 4-4200 § 9 Nr. 5, jeweils RdNr. 37 sowie die zum 1. August 2006 in Kraft getretene ausdrückliche gesetzliche Bestimmung in § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II). Kommt es nach Abrechnung der tatsächlich verbrauchten Wärme dagegen zu Nachzahlungsverlangen des Vermieters, gehören solche einmalig geschuldeten Zahlungen zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat (entsprechend bereits für die einmalige Beschaffung von Heizmaterial BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 4 RdNr. 9 m. w. N.; zu allem grundlegend BSG, Urt. v. 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R -).



    Die Nachforderung braucht als Teil der Unterkunftskosten nicht extra beantragt zu werden. Erhält der SGB II-Träger die Rechnung, nach dem der Bewilligungsbescheid erlassen war, muss er die Nachforderung nach § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB X übernehmen (LSG Sachsen vom 3.4.2008 - L 3 AS 164/07). Nach Ablauf des Bewilligungsbescheides, in dem die Nachforderung fällig wurde, kann deren Übernahme nach LSG Sachsen vom 3.4.2008 - L 3 AS 164/07 mit einem Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X durchgesetzt werden.


    Die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung erfolgt in Höhe der "tatsächlichen" Aufwendungen, wenn diese angemessen sind in dem Zeitpunkt, in dem diese anfallen und dies ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung (BSG, Beschluss vom 16.05.2007 - B 7b AS 40/06 R Rn. 9).


    Nachforderungen auf Mietneben- und Heizkosten, die trotz ordnungsgemäßer Zahlung der vertraglich vereinbarten monatlichen Vorauszahlungen entstehen und vom Vermieter geltend gemacht werden, sind grundsätzlich als gegenwärtiger Bedarf im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II anzusehen und nicht etwa als Schulden nur unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 5 SGB II zu übernehmen ( Landessozialgericht Nordrhein- Westfalen Az. : L 7 AS 44/08 , Urteil vom 22.01.2009 , Berufung der Arge gegen das Urteil des LSG NRW wurde beim BSG verworfen - B 4 AS 28/09 B - )



    Eine Heizkostennachforderung ist als aktueller Bedarf im Zeitpunkt ihres Entstehens anzusehen (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 20 AS 26/08 15.12.2008 , Urteil ; Bundesverwaltungsgericht - BVerwG, Urteil vom 04.02.1988, 5 C 89/85, ; Bayerisches Landessozialgericht - LSG - Beschluss vom 30.04.2007, L 7 B 59/07 AS PKH; SG Dortmund, Urteil vom 11.07.2006, S 33 AS 975/05; SG Aachen, Urteil vom 14.06.2007, S 9 AS 146/06). Dementsprechend besteht in dem jeweiligen Monat unter der - hier unstreitigen - Voraussetzung der Angemessenheit der Heizkosten ein Anspruch auf Leistungen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II. Dem kann auch nicht das Antragserfordernis aus § 37 SGB II entgegengehalten werden. Denn Leistungen für eine Nebenkostennachforderung sind keine eigenständige Leistung im Sinne des SGB II. Sie gehören vielmehr zum laufenden Unterkunfts- bzw. Heizungsbedarf. Daraus folgt, dass der für den entsprechenden Bewilligungsabschnitt gestellte Erst- oder Fortzahlungsantrag die Erstattung einer solchen eventuellen Nachforderung seitens des Versorgers umfasst (vgl. SG Augsburg, Urteil vom 21.11.2006, S 6 AS 685/06; SG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 02.04.2007, S 35 AS 41/07, Rdnr. 13 und 15).


    Wo ist denn der Unterschied, ob die ARGE eine eventuelle Rückzahlung nicht weggenommen hätte, sondern die Leistung gekürzt?? Das Geld was ich für den Zeitraum überbezahlt hätte, hätten die ja abgezogen und es wäre denen auch egal, ob ich in der Zeit ein Kunde bei denen war oder nicht. Also, meiner Meinung nach, wenn die das Geld von einem abziehen können, dann müssen die auch bei solchen Sachen zur Verfügung stehen und dementsprechend unterstützen. Was ich zu deiner MORALISCHEN FRAGE sagen kann: meine Ehefrau hat für April, Mai und Juni kein Geld für ihre Arbeit bekommen (da waren wir beide noch am arbeiten), das Geld haben wir dann augerechnet im Juli überwiesen gekriegt (für alle 3 Monate), wo wir schon ALG 2 bezogen haben. Das wurde uns sofort abgezogen, umgerechnet und wir zahlen jetzt auch noch 10 eu monatlich zurück an die ARGE. Und in den drei Monaten wo sie kein Geld bekommen hat - haben wir auch einige Schulden gemacht, weil wir auf das Geld angewiesen waren. Im Juli haben wir dann die Schulden abbezahlt und zahlen noch das Geld an ARGE zurück, was eigendlich uns gehört! Ist das denn moralisch?? Oder denkst du vielleicht, das es mir Spass macht, um jeden ehrlich verdienten Cent sich bei ARGE zu kämpfen?? Oder ist deiner Meinung nach moralisch nach dem du für 14,- Eu die Stunde verdient hast, für 7,38 bei einer Leihfirma zu arbeiten??

    hmz, wenn ihr absolut keine weiteren vorschläge hier bekommt, habe ich noch einen tip für euch..(da ich lippe pro arbeit gelesen habe)
    geht in die stadt, über der wohngeldstelle beim sozialen dienst vorbei..die dame ist sehr nett und hat immer etwas hilfreiches auf lager..am besten vorher einen termin bei ihr machen (leider weis ich den namen jetzt nicht)..
    sie benötigt an unterlagen: aktuellen alg bescheid, kontoauszüge der letzten 3 monate, liste mit einnahmen und ausgaben von euch..


    viel glück und lg
    BineNRW




    Danke Dir! Die Frau kenne ich auch, wenn ich hier keine vernünftige Antwort bekomme werde ich mich bei ihr oder noch besser bei irgendeinem Anwalt melden :) Wollte mir nur etwas Zeit sparen :)

    BineNRW ich habe nicht auf deinen Kommentar reagiert ! (wie kommt man auch darauf)


    Ich wollte nur den oben geschilderten Sachverhalt mit anderen Mittelt darstellen um klar zu stellen, dass jeder für seine Schulden selber aufkommen muss und das Einnahmen über 100€ während des Hartz 4 Bezuges dem Statt gehören.


    Nach deiner 2 ANTWORT gäbe es mehr Kritik an dir zu äußern als nach der ersten !



    Deine - sorry wenn ich es sagen muss, bescheuerte Antwort, passt hier überhaupt nicht. Lese meine Frage nochmals gut durch. Die Nachzahlung ist erst jetzt gekommen, wo ich es selbst nicht mehr zahlen kann. Und nicht sofort nach der Abrechnung (also im Juli) wo ich es noch selbst zahlen könnte. Also - für mich ist die Antwort klar, ich bin jetzt hilfebedürftig und muss jetzt unterstüzt werden. Hätte ich in dem genanten Zeitraum kräftig gespart und hätte jetzt einen Guthaben - würde es sofort als Einnahme angerechnet. Was ist den daran so unklar? Ich möchte nur das erstattet bekommen, was mir wirklich zusteht.

    Hallo an Alle!


    Gehe sofort zu Sache, vielleicht kann mir jemand irgendwie helfen. Also wir sind eine BG (ich und meine Ehefrau, keine Kinder). Bei Arge sind wir seit 01.07.2009. Jetzt im November haben wir eine Jahresabrechnung für die Heizung bekommen und müssen 240,- Euro nachzahlen. Wir haben einen entsprechenden Antrag auf Übernahme von Heizkostennachzahlung gestellt. Nach 2 Wochen haben wir eine Antwort bekommen, zitiere:


    "Die Heizkostennachzahlung aus der Jahresabrechnung (Zeitraum: 01.07.2008 bis 30.06.2009) kann nicht berücksichtigt werden, da Sie im genannten Zeitraum kein Kunde der Lippe pro Arbeit GmbH waren und somit auch keine Leistungen erhalten haben"

    Die Frage wäre ob es wirklich so ist? Oder sollen wir einen Wiederspruch anlegen? Wenn ja, wie sollen wir es argumentieren? Ich meine die Jahresabrechnung ist ja von 01.07.2008 bis 30.06.2009, wir haben die aber erst jetzt bekommen, wo wir auf ARGE schon angewiesen waren. Und ich weis ganz genau, dass wenn wir einen Guthaben hätten, wäre es für ARGE egal für welchen Zeitraum wir es bekommen haben, die würden es einfach als Einnahme anrechnen und dementsprechend die Leistung kürzen.


    Vielen Dank!

    Ok, wenn sie fünf Tage zu Verfügung steht - müssen wir trotzdem 3.000 Euro für die Schule bezahlen, als Strafe. Und das Geld haben wir eigendlich für das studium eingespart. Es Ergibt sich doch überhaupt kein Sinn, oder? Strafe zahlen und zu hause sitzen und auf irgendeine idiotische Bewerbungsmaßnahme zu warten? Anstatt sich in der Zeit wirklich weiter zu qulifizieren und schneller für den Arbeitsmarkt zu verfügung zu stehen. Gibt es keine anderen Möglichkeiten, Auswege? Evtl. einen Darlehen bei ARGE, oder geben sie es für solche Zwecke nicht? Wir sind echt verzweifelt..

    Kurz zu unserem Problem, da es wieder keiner so richtig beantworten kann.


    Also es geht um meine Frau. Vor ca. 3 Monaten wo wir beide noch gearbeitet haben hat meine Frau sich für ein Privatstudium in Bereich Filmkomposition entschieden. Es gab nur vier änliche Schulen in Deutschland. Bei drei staatlichen hat sie eine Absage bekommen (Warteschlange bis zu drei Jahren) und bei der privaten hatte sie Glück und kann ab September anfangen. Die Ausbildung dauert ein Jahr. Sie hat den Ausbildungsvertrag natürlich auch unterschrieben. Wir wussten auch nicht, dass ich in einem Monat gekündigt werde. Ist aber passiert und jetzt stehen wir arm da. BaföG wird meine Frau nicht bekommen, da es keine staatlich annerkante Schule ist. Und bei ARGE wird uns ständig was anderes gesagt. Die erste Beraterin sagte uns dass meine Frau Anspruch auf ALG II hat - vorausgesetzt sie bekommt kein BaföG bzw. keinen Anspruch auf BaföG hat. Und die andere Beraterin sagte uns gestern, dass meine Frau auf gar keinen Fall ALG II bekommt, wenn sie mit ihrem Studium anfängt, egal ob es Anspruch auf BaföG gibt oder nicht. Sie müsse dann 5 Tage die Woche ARGE zur Verfügung stehen um etwas zu bekommen. Wenn meine Frau von Vertrag zurücktretten wird muss sie trotzdem die Gebühren für einen Semester zahlen. Und das wäre auch ganze Menge Geld. Was ist den richtig? Wir wollen ja kein Geld für ihr Studium, wir wollen das Geld für Wohnung und das Essen. Und mit 676 euro Arbeitslosengeld von mir kommen wir nicht lange weiter. Was sollen wir machen und wer von beiden Beraterinen hat Recht? Das kann doch nicht sein, dass wir jetzt einfach in den Müll geschoben werden nur weil meine Frau schon seit 19 Jahren nur mit Musik zu tun hat und sich einfach weiterbilden wollte. Ich bin auch intensiv auf der Arbeitssuche nun bekam ich bis jetzt nur Absagen...

    Ich brauche Hilfe beim ausrechnen von Aufstockungsgeld/Harz 4, habe die verschiedenen Online-Rechner benutzt, bin aber völlig durcheinander gekommen. Kann jemand ausrechnen was uns zusteht?
    Unten habe ich alle benötigte Angaben aufgeschrieben.


    Antrag auf mich gestellt.
    Wohne mit meiner Ehefrau zusammen, habe Lohnsteuerklasse 3.
    Keine Kinder.
    Kein Mehrbedarf.
    Keine Krankheiten.
    Werde ab August 676,50 Euro (Netto) Arbeitslosengeld bekommen.
    Ehefrau verdient/bezieht nichts.
    Kaltmiete: 266,50
    Nebenkosten: 52,00€
    Heizkosten mit Warmwasser: 55,00€



    Hier habe ich versucht selbst zu berechnen, bin aber total durcheinander gekommen.


    Der erste Rechner - http://www.n-heydorn.de/arbeitslosengeld.html - zeigt, dass uns 333 Euro zustehen.


    Der zweite Rechner - http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html - zeigt, dass uns 578 Euro zustehen.


    Der dritte Rechner - http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/ALG2rechner.php - zeigt, dass uns 548 Euro zustehen.



    Welche Ergebniss ist überhaupt richtig, oder wird es irgendwie ganz anders berechnet? Danke für die Antworten!

    Herzlichen Dank an alle für die Antworten!


    War gerade beim Arbeitsamt, wurde gesagt dass ich höchstwahrscheinlich die Sperre für eine Woche bekomme, weil ich mich nicht rechtzeitig arbeitssuchend gemeldet habe :( Und den Hartz IV Antrag habe ich auch nicht bekommen, dort wurde mir gesagt, dass erstmal mein Arbeitsgeld ausgerechnet werden soll und nun danach können wir den Antrag für meine Frau stellen. Und mit ausrechnen wird es auch noch dauern, weil der Arbeitgeber die ganze Papiere ausfühlen muss. :(

    Gruß an Alle!


    Kurz zu meiner Situation. 2 Jahre war ich über eine Zeitarbeitsfirma bei einer Spedition beschäftigt. Letzes Jahr habe ich endlich einen halbjährigen Vertrag bei der Speditionsfirma bekommen. Der Vertrag läuft bis zum 30 Juni. Mehrmals habe ich nach Vertragsverlängerung gefragt und immer die gleiche Antwort bekommen, dass ich keine Angst um den Vertrag haben soll. Nun hatte ich ausgerechnet letzte Woche eine Zahn Op und müsste deswegen krankgeschrieben werden. Am Donnerstag war ich wieder bei dem Chef und habe die schreckliche Nachricht erfahren: mein Vertrag wird nicht verlängert. Grund: Wirtschaftskriese. Was auch sehr schlimm ist, meine Frau arbeitet dort auch, auf 400,- Euro und wenn ich nicht mehr zu Arbeit komme, hat sie auch keine Möglichkeit dort zu arbeiten, weil sie keinen Führerschein besitzt.


    Jetzt kommen die Fragen:


    1. Ist es nicht zu spät mich jetzt noch arbeitslos zu melden (Der Vertrag läuft, wie gesagt bis zum 30.06)?
    2. Mit ALG-Rechner habe ich ausgerechnet, dass ich ungefähr 650,-euro bekommen würde, gibt es irgendwas dazu, weil von 1800,- euro (mit meiner Frau zusammen) auf 650,- euro runterzugehen wäre für uns "tödlich".
    3. Meine Frau hat keine deutsche Staatsangehörigkeit, den Sozialversicherungsausweis hat sie aber, kann sie trotzdem irgendwelche Hilfe beantragen (wie Hartz, oder ähnliches?)
    4. Wir haben noch einen Kredit am Laufen, ca. 200,- euro monatlich.
    5. Die Wohnung kostet uns 370,- euro warm + 92,- euro Strom + Heizung, gibt es irgenwelche Zuschüsse?
    6. Ist es überhaupt möglich, dass ich Arbeitslosengeld 1 bekomme und meine Frau Hartz 4?
    7. Meine Frau hatte vor ab September studieren zu gehen, da es aber in ihrem Beruf fast gar keine Möglichkeiten gibt es staatlich zu machen hat sie sich bei einer Privatakademie beworben. Das kostet natürlich wieder Geld (wird von Bafög nicht unterstützt). Es kann natürlich sein, dass ich bis September wieder Arbeit finde, ich möchte aber auf Nummer sicher sein, weil wir den Studienvertrag nicht mehr rückgängig machen können, d.h. egal ob sie studiert oder nicht - bezahlen muss sie.


    Also allgemeine Frage, was sollen wir jetzt am besten machen?? Wir sind verzweifelt und waren für solche Situation nicht bereit :( Wir brauchen mindestens 1200,- euro um uns auf Boden halten zu können. Für jeden Rat und jede Hilfe werde ich Ihnen sehr dankbar sein.