Leistungs Rückforderung( Bitte um eure Mithilfe)

  • Hallo,


    ich habe ein Problem und zwar habe ich angeblich im Jahr 2004 und im jahr 2007 angeblich zuviel Leistungen erhalten.


    Aber ich kann das nicht glauben und außerdem warum soll ich für etwas jetzt zahlen was nicht mein verschulden ist und woher kann ich genau wissen das die Zahlungs aufforderung auch 100% stimmt.


    Gerichtsvolzieher kamm ohne warnung zu mir nach hause und wollen in kürze meine sachen mitnehmen ich bräuchte eure HILFE, bitte sagt mir an was für ein Anwalt ich mich wenden soll.



    Danke im Vorraus

  • Hallo Gogol,


    beziehst du momentan noch ALG II?
    Schreib mal nach welchen §§ zurück gefordert wird. Mir ist, als wenn es eine 4-Jahres-Frist gibt, müsste ich aber nochmal entsprechend nachlesen.


    Wenn du zur Zeit ALG II erhälst, weiß ich nicht was der Gerichtsvollzieher bei dir will, denn die ARGE würde bei Nicht-reagieren deinerseits erstmal die Leistung einstellen. Solltest du allerdings kein ALG II mehr beziehen, und schon auf mehrere Forderungen nicht reagiert haben, ist klar, dass dann die ARGE das Ganze weiter gibt. In dem Fall fällt es dir ganz schön spät ein hier mal nachzufragen.


    Wie gesagt, die §§ die in dem Brief von der ARGE stehen, würden weiterhelfen.


    LG, Jalale.


  • Hallo,


    danke für die Antworten.


    In den Schreiben eine Zahlungsaufforderung vor 4 wochen von der ARGE erhalten haben steht immer wieder was von dem Paragraphen §240. Es werden keine anderen Paragraphen erwähnt.


    Die Leistungen wurden auch nicht engestellt bzw. wir haben keine Info erhalten dass dies gemacht wird.


    Es ist sehr seltsam dieses Fall ich habe nicht mal eine Mahnung erhalten ansonsten hätte ich schon längst reagiert und es net soweit kommen lassen.


    Danke im Voraus.

  • hallo Gogol,


    der § 240 bezieht sich auf was für ein SGB? es kann m.E. nur SGB III sein. hast du eine Förderung erhalten für eine Ausbildung. Dies nennt sich dann Eingliederungsbeihilfe. Sollte dies von dir abgebrochen worden sein, ist es möglich, daß diese Summe zurück gefordert wird.

  • Danke nochmals für eure Antworten.


    Also die Sache ist sehr komisch und ich verstehe es nicht und habe jetzt ein Anwalt eingeschaltet, der es auch seltsam findet.


    Was ist ein SGBIII??


    Die Rückforderungen sind so laut Gerichtsvollzieher z.b für 2007 o. 2004, da waren meine Kinder Schüler u. einer ebenfalls Arbeitslos und meines wissen wurde nichts zuviel bezahlt.


    Die ARGE hat den Gerichtsvollziher eingeschaltet, da wir angeblich 2008 nicht auf eine Mahnung reagiert haben haben.. Fakt ist ich habe nichts erhalten ansonsten würde ich ja schon längst was dagegen machen außerdem Mahnung vor einem jahr??? seltsam



    Danke.

  • PS: Es wurde keine Förderung für eine Ausbildung bezahlt, da meine Kinder (aktuell (Sohn Schüler, Sohn Azubi, Tochter Azubi) aber die Ausbildung von meine Kinder hat nichts mit der ARGE zu tun, da sie ihr Gehalt von der Firma beziehen.


    In der Rückforderung steht nichts, ich kann es euch per mail zuschicken wenn jmd möchte. Danke für eure Mithilfe.