Anspruch auf Halbweisennrente??

  • Hallo
    Ich habe eine Frage zum thema Halbweisenrente denn ich weis nicht ob es meiner Tochter zusteht denn ihr Vater ist verstorben und sie bekamm UVG ich weiss das er ALG 2 bekamm aber ich weiss nicht ob er irgendwann 5 Jahre gearbeitet hat geschweige ob er in die Rentenkasse eingezahlt hat und von daher weiss ich jetzt nicht ob ich eine möglichkeit habe das sie Halbweisenrente bekommt. Kann mir jemand weiter helfen?


    Vielen Dank


    LG


    Janine

  • Das eine hat mit den anderen nichts zu tun!


    Wenn eine Person versterben tut und hinterlässt ein oder merere Kinder haben diese anspruch auf Halbweisenrente!
    Des wegen heist es ja Halb - weisen- rente! / Ein Elternteil ob jemals zusammengelebt oder gearbeitet oder nicht ist
    verstorben! Das ist ein Gesetz in unseren Staat! Auch ist Halbweisenrente von Kindern nur bedingt von der ARGE
    anrechenbar, schön aufpassen bei der Berechnung/Bescheid! Im Notfall Juristische Hilfe einfordern, Armen-Rechts-Schein
    beim Gericht beantragen, das erzählt dir schon der Rechtsanwalt wenn er der Meinung ist das du Recht bekommst!

  • robbo


    wie komst du darauf das hwr nur bedingt angerechnet wird ?..mein sohn bekommt, seit er 3 ist eine und seither zählt sie überall als einkommen, ebenso wie das kindergeld..kannst du das irgendwie belegen, zum nachlesen..


    dunklefee666
    nimm dir einen antrag auf hwr und füll ihn aus und gib ihn ab..die werden dir dann bei der abgabe schon sagen, wie mit den fehlenden informationen umgegangen wird..HIER bekommst du die Anträge


    LG..BineNRW