Bedarfsgemeinschaft mit selbständigem Nebenverdienst

  • Hallo in die Gemeinde :-)


    Wie im Titel beschrieben lebe ich mit Mann und Kind (9J.) in einer Bedarfsgemeischaft und bin auch Antragstellerin bei unserem Hartz IV.


    Ich selbst verdiene monatlich pi mal Daumen 185 Euro, jedenfalls habe ich das in der Selbsteinschätzung so deklariert und es kam bis jetzt auch immer so hin -- wir mussten weder "!Nachzahlen", noch wurden Leistungen gekürzt, noch gab es bei weniger Einkommen mehr Leistung.


    Nun ist im letzten Semester ein Dozent ausgefallen, den ich vertreten musste und so habe ich einmalig in zwei Monaten sehr viel verdient -- etwa 9500 Euro in diesem Jahr.


    Mein Berater in Sachen hartz iv empfahl, Rücklagen zu bilden -- wie hoch die sein sollten und was nun auf mich zukommt (Nachzahlung, Aussetzen von Leistungen?) konnte er nicht sagen.


    Weiß jemand von euch, was jetzt schlimmstenfalls passieren kann? - Wie gesagt, die Einkünfte waren zurzeit der Selbsteinschätzung nicht vorhersehbar, da ich für einen erkrankten Kollegen einmalig eingesprungen bin -- im Zeitraum von März bis Mai 2009.


    Soll ich jetzt am besten das verdiente Geld gar nicht anrühren, oder ggf. in einen Rentenfont stecken (ich bin selbständig) oder eine fette Ausgabe für mein Unternehmen tätigen? Letztendlich wird ja nicht die Selbsteinschätzung sondern der Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt ausschlaggebend für die hartz-iv-Leistungen sein.


    Ich bin unsicher und hoffe, mir kann jemand mit einem guten Ratschlag zur Seite stehen.


    beste Grüße,
    wuseltier

  • Du hast verdienst und konntest demnach einige Monate selbst, also ohne Unterstützung des Amtes für dich/euch sorgen. Darüber kannst du froh sein, und natürlich wird das Geld dir (vermutlich teilweise) angerechnet. In einem ähnlichen Fall war es so, dass die dann ein Formular ausgefüllt haben wollten mit der explizit detaillierten Auflistung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben und auch Erläuterungen zu einzelnen Posten fordern und rückfragen, falls etwas unklar ist, also beispielsweise Ausgaben, die nicht notwendig erscheinen. Daher würde ich dir davon abraten, jetzt noch eine, wie du schreibst, "fette Ausgabe" zu tätigen.


    Damit Eines mal klar ist: Die "ziehen" uns nichts ab oder es ist eine Strafe, wenn man verdient hat, sondern das ist "eigentlich" die Normalität, und H IV sollte in erster Linie auch wirklich unterstützend und als Hilfe gesehen werden und nicht der umgekehrte Fall, wenn man verdient und die das teilweise verrechnen, als Ungerechtigkeit.

  • 1. Selbsteinschätzung ist für den A.... - welcher Selbständige kann schon im Voraus sagen, wie viele Aufträge er bekommen wird?


    2. In den letzten Tagen wirst Du sicherlich auch die Aufforderung bekommen haben, Deine Umsätze detailiert mitzuteilen, obschon Du (denke ich) monatlich eine BWA ans AA schickst. In dieser Aufforderung ist der kleine Hinweis auf "Betriebsausgaben, die vom AA anerkannt werden"
    Hier ist Vorsicht geboten - und ein guter Rechtsanwalt! Die Argen werden darauf geschult und getrimmt, Betriebsausgaben als UNNÖTIG einzustufen und Dir damit Deine restlichen Leistungen zu kürzen!!! Du musst weder große Rücklagen bilden (außer fürs Finanzamt), noch musst Du das Geld verschleudern. Hier ist Ruhe und Sachlichkeit gefragt. Wenn du einen Steuerberater hast, lass Dich intensiv beraten.


    3. Solange Du noch im Leistungsbezug bist, halte Dir einen guten Anwalt an Deiner Seite.



    lirafe : Was Du sagst, stimmt für mich so nicht. Mein Gewerbe wurde durch die Arge abgesegnet und jetzt, wo es anfängt, Gewinne zu bringen, wollen die mir den Ast absägen. "Selbständig werden" soll nicht vom Steuerzahler unterstützt werden, heißt es...


    Gut, was?

  • einerderweiß
    Ich verstehe dich in etwa. In etwa eben deswegen, weil ich gerade dieses Thema betreffend immer und immer wieder feststelle, wie unterschiedlich die Ämter bewerten und handeln. Was meine Selbständigkeit betrifft, geht es mir genauso. Daher zu deinem Punkt: 1. : Natürlich kann man nicht im Voraus genau sagen, was man ggf. an Einkommen haben wird; danach wird man spätestens nach dem 2. Antrag auch nicht mehr gefragt, weil die dann erst einmal die zurückliegenden Monate als Maßstab nehmen.


    Und zu deinem Punkt 2.: Auch mir wurde geschrieben und es war ein Hin- und Her, was meine "Betriebsausgaben" betrifft. Das war regelrecht skurill. Ich hatte "keine" Einnahmen, weil ich krank war (also richtig, OP und so weiter). Mußte einen bestimmten Vordruck ausfüllen, was ich nicht alleine konnte, sonst hätte ich nicht permanent einen Steuerberater beauftragt. "Warum hatten Sie, wenn Sie nichts verdient haben, Werbungskosten, warum Kfz-Kosten, warum Telefonkosten und und und." Na ja: Soll ich, weil ich krank bin, alle Verträge kündigen? Auto-Leasingvertrag auflösen - kostenungünstig, also vertragsbrüchig werden, Telefon(e) abmelden etc." Ich muß zugeben, dass das Ganze wirklich nervig war, aber letztlich haben sich deren Fragen erledigt.


    Deine 3. Anmerkung an mich, also dass die dir sagten: "Selbständig werden" soll nicht vom Steuerzahler unterstützt werden...: So ein Quatsch. Mir wurde ein sogenanntes "Coaching durch den Steuerberater" zwei Jahre lang finanziert, also sozusagen genaugenommen die Steuerberatungskosten. Und was der Steuerzahler sonst noch zahlt in Sachen Selbständigkeit: IHK-Kurse, seinerzeit die Ich-AG-Förderung und so weiter.