Hartz IV - Zuschuass bei den Versicherungen

  • Okay ich möchte gern zufolgenden etwas wissen.


    Wer ALG II bezieht, kann bei der zuständigen ARGE die Kosten für eine private Haftpflicht- und Hausratsversicherung geltend machen. Kosten von bis zu jährlich 55 € für eine private Haftpflicht sowie 80 € für eine Hausrat-Versicherung muss das Sozialamt zahlen. (Sozialgericht Düsseldorf AZ S 29 SO 49/06-1/08).


    So meine Vermittlerin meint, das das eine "KANN" Entscheidung ist, also praktisch mir nicht zusteht.
    Wie ist das nun in dem Fall, kann ich da einen Antrag abgeben bzw. bekomme ich einen ANtrag und die müssen mir das dann bewilligen oder wie ist das zuverstehen.



    Gruss Lars

  • In den Antragsformularen wird nach Haftpflichtversicherungen gefragt und es gibt auch diese genannte Entscheidung dazu, also dass die bei der Berechnung zu berücksichtigen ist. Deione Sachbearbeiterin sagt, dass es eine "kann"-Bestimmung ist, weil es sich bei dem zitierten Urteil um keine höchstrichterliche, also keine Bundessozialgerichtsentscheidung handelt. Solange dies nicht der Fall ist, ist es eine Kann-Bestimmung, was aber nicht heißt, dass du dagegen nicht versuchen könntest, anzugehen. Allein die Benennung einer höchstrichterlichen Entscheidung - wie vorerwähnt - also der letztinstanzlichen Entscheidung "garantiert" dir/uns, dass "die" das ohne Wenn und Aber berücksichtigen und gewähren müss(t)en.


    Gruß. Lirafe