Grundsicherung und Wohnung im Haus der Kinder

  • Hallo alle zusammen,


    eine etwas spezielle Frage!


    Meine Eltern sind Rentner und bekommen leider keine richtige Rente, sondern Grundsicherung vom Sozialamt.


    Jetzt wird in meinem Zweifamilienhaus eine Wohnung frei und ich wollte, dass meine Eltern zu mir ziehen.


    Jetzt ist die Frage, ob das Sozialamt die Miete übernimmt, denn ich habe auch einen Kredit zu tilgen und die Mieteinnahmen wären für mich essentiell!


    Vielen Dank im Voraus!


    LG


    BWLer75

  • Manchmal versuchen die zwar im ersten Anlauf, dafür nicht aufkommen zu müssen und setzen voraus, dass du sie - deine Eltern also - unterstützt. Setzt einen "richtigen" Mietvertrag auf, in dem natürlich die Grenzen (Größe, Miethöhe), was angemessenen Wohnraum betrifft, eingehalten werden und weist entweder die Mietzahlungen nach durch Belege bzw. legt, da ihr die anfangs ja noch nicht haben könnt, einen Dauerauftrag vor, der für die Mietzahlung(en) an dich eingerichtet ist und fügt dem Antrag ein formelles Schreiben bei, in dem ihr explizit darlegt und ausführt, dass ihr gegenseitig finanziell nicht füreinander einsteht.

  • Hallo, Danke erstmals für deine Antwort!


    Spielt dabei eine Rolle, dass sie Grundsicherung bekommen, denn im Prinzip ist es nichts anderes als Sozialhilfe und da sind die Gesetze ein wenig anders als bei HARZ IV?


    Einen Mietvertrag wird es so und so geben, da das Haus noch sehr lange abbezhlt werden muss ;(

  • Bei dem Bezug von Grundsicherung gem. SGB XII ändert sich zwar einiges, wie beispielsweise die Vermögensfreigrenzen, die dann geringer (erheblich geringer) sind und auch ein Auto ist nicht mehr "drin". Aber wohnen müssen deine Eltern ja nu`mal irgendwo. Ich weiß schon, worüber du nachdenkst, nämlich ob du für sie zum Unterhalt verpflichtet bist in dieser Situation. Es ist so, dass im Falle von Zuwendungen nach dem SGB XII unter Umständen auch die Kinder herangezogen werden können für den Lebensunterhalt der Eltern. Die einzelnen Situationen und Bestimmungen sind aber sehr speziell und ausführlich. Daher wäre es gut, wenn du die selbst hier im Internet nachliest. Gib diesen Paragraphen ein und schau`, ob irgendetwas davon auf dich zutrifft. Da du das Haus finanzierst und mit einer zu zahlenden Miete deiner Eltern auch Schulden tilgen mußt, denke ich nicht, dass das im Moment für euch relevant ist. Was aber mal relevant werden könnte (damit kenne ich mich gar nicht aus), ist, dass einmal (und das ist allerdings sicher), Erben von Personen, die z.B. selbst ein Haus besitzen und SGB XII-Leistungen erhalten, dies später vom Erbe dem Amt erstatten müssen. Sie erhalten das Ganze nur noch auf Darlehensbasis.


    Dies könnte passieren, wenn deine Eltern vermögend wären - du würdest das Erbe verwerten müssen für die Rückzahlung. Das ist aber in eurem Fall nicht so. Deine Eltern besitzen nichts. Das ist das Eine. Und da du auch Schulden hast/haben wirst, kannst du sie von deinem Geld also auch nicht unterstützen, das ist das Andere.


    Alles, was darüber hinaus geht, mußt du im I-Net recherchieren, weil du selbst nur alle Umstände genau kennst und daher auch genau weißt, wonach du "suchen" mußt.