Integrationskurs

  • Hallo,
    mein Vater ist 57 Jahre alt und besitzt den Deutschen Pass.
    Er wird von der ARGE gezwungen einen Integrationskurs nach §44a Aufenhaltsgesetz zu besuchen.
    Meine Frage ist, wieso muss er den Kurs machen obwohl er ein deutscher ist.
    Wieso: §44a Aufenhaltsgesetz.


    Und weiß vielleicht einer, wie oft er in der Woche dorthin gehen muss ?

  • wahrscheinlich hapert es trotz deutschem pass mit der deutschen sprache und schrift. also muss er natürlich an dem kurs teilnehmen, und zwar so oft er in der woche stattfindet. warum auch nicht, er sollte doch genug zeit dafür haben.