u25, eigene wohnung, mutter soll zahlen

  • hallo zusammen


    ich hoffe, mir kann jemand helfen


    ich muss aus div gründen meine ausbildung in einer baufirma beenden. nach einem gestrigen termin bei einem berufsberater weiß ich, dass ein wichtiger grund vorliegt und ich keine sperrzeit hinnehmen muss. auch aus gesundheitl. gründen konnte ich bis dato einfach keine richtige ausbildung beenden.


    auf alg1 hätte ich anspruch, aber das begleicht nicht mal meine miete.
    der berater meinte, ich hätte demnach auch anspruch auf hartz 4


    nach anraten dieses beraters habe ich mich dann deswegen mit der ARGE in verbindung gesetzt.
    hier wurde mir gerade vehement verdeutlicht, dass meine mutter unterhaltspflichtig ist. ein "antrag wäre komplett überflüssig."


    meine mutter wird in 2 wochen 60 und lebt von ihrer witwenrente und einer kleinen betriebsrente. das reicht gerade so für sie. bei ihr wohnen kann ich nicht wirklich. ich bin letztes jahr aus berufl gründen umgezogen und hier steh ich bewerbungstechnisch auch 10x besser da (größeres gebiet, in dem ich mich bewerben kann, ohne eine weltreise machen zu müssen)


    ich werde im sommer 25. also wärs eh nur eine frage der zeit.
    ich kann auch frühestens in 2 monaten wieder arbeiten und dann werd ich auch nicht von jetzt auf gleich was bekommen als azubi oder einfache bürokraft.


    was mach ich nun am besten?
    ich kann doch nicht auf der straße leben. ich bin ja längst in der lohnfortzahlung und möchte eigentl mal das thema baufirma abschließen, ohne angst haben zu müssen, ich bin bankrott u keine aussicht auf hilfe

  • Hallo,


    ob der Antrag überflüssig ist, kann erst festgestellt werden, wenn alle Einkommensunterlagen und sonstige vorliegen (Mietvertrag,etc.).
    Bis 25 würdest du mit deiner Mutter eine Bedarfsgemeinschaft bilden, wenn ihr in einem Haushalt leben würdet.. Das heißt, eure Einnahmen und der Bedarf würde zusammen berechnet werden.
    Du hast aber eine eigene Wohnung. Es muss zuerst geprüft werden, ob deine Mutter überhaupt fähig ist dir Unterhalt zu zahlen. Wenn sie eine kleine Rente hat, wird das wohl kaum der Fall sein. Dies muss aber berechnet werden.
    Wenn du 25 bist spielt das eh keine Rolle mehr.
    Also lass dich nicht abwimmeln, und beantrage die Leistungen bei der Arge.


    Gruß
    kamausi

  • gibt es denn da einen richtwert, was meine mutter als existenzminimum haben darf? wenn sie 700 euro zusammen bekommt, ist das viel. ich vermute es is eher weniger!


    sie lebt mit ihrem lebensgefährten zusammen. aber sein gehalt wird hoffentlich dann nicht berücksichtigt. sie sind ja nicht verheiratet!


    arbeitslosengeld kann ich ja erst beantragen, wenn ich arbeitslos bin
    aber wie ist das mit hartz 4?


    werde jetzt auf jeden fall auf anraten eines bekannten rechtsanwalts noch etwas zeit schinden und das ausbildungsverhältnis noch nicht beenden