nachehelicher Unterhalt

  • Hallo, für mich entscheidet sich demnächst ob ich nachehelichen Unterhalt zahlen muß. Dazu folgendes. Meine Exfrau hat im Trennungsjahr Unterhalt von mir bekommen, welches ich dann gemäß Scheidungsurteil mit Rechtskraft der Scheidung eingestellt habe. Meine Exfrau (sie hat während der Ehe nicht gearbeitet, hat aber eine abgeschlossene Berufsausbildung) konnte bisher dem Gericht nicht nachweisen, dass sie sich entsprechend um Arbeit bemüht um ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Wir haben 2 Kinder, 20 und 23 Jahre. Eins ist behindert und wohnt in einer Ganztageseinrichtung wo es rund um die Uhr betreut und versorgt wird. Das andere wohnt bei meiner Exfrau und studiert, wofür ich das entsprechende Unterhalt zahle. Nun hat mich meine Exfrau auf nachehelichen Unterhalt verklagt. Wie groß sind ihre Chancen, das sie Recht bekommt. Alle sagen mir zwar das sie keine Chancen hat aber naja man hat schon Pferde ... sehn.