Wieviele Monate zurück wird Vermögen kontrolliert?

  • Hallo,


    ich bin arbeitslos, wohne im Landkreis Göttingen und bereite mich schon mal auf den Hartz4-Antrag vor. Meine Frage: Bei der Beantragung muss man ja sein Vermögen offenlegen - wieviele Monate zurückliegend? Mein Freund wohnt im Lkr. Würzburg und musste seine Kontoauszüge des letzten Vierteljahres vorweisen, doch ich habe gehört, dass das von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich ist. Es soll schon Fälle gegeben haben, in denen ein halbes Jahr zurück in den Kontoauszügen nachgeforscht wurde.


    Nicht, dass ich große Vermögenswerte hätte, aber bevor ich jetzt jeden Euro zweimal umdrehe, der mir im Ernstfall dann später die Bewilligung verhindert, wollte ich mich mal schlau machen.


    Danke schonmal (bin übrigens nicht täglich online, aber ich antworte auf jeden Fall).

  • Echt die drei zurückliegenden Jahre? Wenn jemand dann vor drei Jahren mal im Geld schwamm, es dann irgendwie verloren oder ausgegeben hat, bekommt er jetzt nichts, oder wie? Das Thema scheint komplexer zu sein, als ich dachte...

  • dann braucht man lediglich eine gute ausrede, wo das vermögen abgelbieben ist. mach dir mal keine sorgen, du bekommst dann recht bald einen anhörungsbogen in dem du zu einer stellungsnahme aufgefordert wirst und dann auch die kontoauszüge für die 3 jahre rückwirkend vorlegen musst. die ausrede, dass du diese nicht mehr hast, zieht übrigens nicht, denn die banken müssen vom gesetzgeber her, natürlich gegen eine saftige gebühr, kontoauszüge bis zu 10 jahre rückwirkend erstellen.

  • So ganz richtig ist die ganze Diskussion auch wieder nicht, wenn jemand in der Vergangenheit Vermögen hatte und es wegen "Gier" (TV-Film) verzockt hat und nun deshalb mittellos is, hat Anspruch. Wenn jemand in der Vergangenheit "vermögend" war, weil er eine fest angestellte Beschäftigung hatte und nun nicht mehr, hat er ebenfalls Anspruch. Die Dame von Quelle ist doch angeblich auch bald mittellos und hatte vorher auch keine Gartenlaube als Vermögen.

  • So, habe noch einmal nachgelesen, und zwar in '111 Tipps zu Arbeitslosengeld II und Sozialgeld' herausgegeben vom DGB-Bundesvorstand:


    In der Tat erfahren die Ämter über Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen, ob man vor Antragsstellung noch über ein Sparguthaben verfügt hat. Falls ja, sollte man z.B. Belege aufheben, damit man nachweisen kann, wofür man das Geld ausgegeben hat (falls man es ausgegeben hat...)


    Das Buch kann ich sehr empfehlen, habe darin z.B. auch gelesen, dass man seine Lebensversicherung nicht nur durch Umwandlung in eine Rente retten kann, sondern z.B. auch dadurch, dass man sie auf einen Kredti für eine selbst genutzte Immobilie verpfändet oder beleiht.

  • In

    Zitat

    der Tat erfahren die Ämter über Datenabgleich mit dem Bundesamt für Finanzen, ob man vor Antragsstellung noch über ein Sparguthaben verfügt hat. Falls ja, sollte man z.B. Belege aufheben, damit man nachweisen kann, wofür man das Geld ausgegeben hat (falls man es ausgegeben hat...)


    hab ich doch gesagt(geschrieben)


    hier noch die gesetzesdrundlage:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__52.html