Anpassung des Unterhaltes?

  • durch Zufall bin ich auf diese Seite gelangt und habe gleich mal eine Frage, ich hoffe, jemand kann sie mir beantworten...
    Ich bin alleinerziehende Mutter einer 15 jährigen Tochter, ich war nie verheiratet, so dass nur meiner Tochter Unterhalt zusteht, was so auch völlig o.k. ist. Ich selber bin vollzeit berufstätig, lebe also nicht von Sozialleistungen, mein Verdienst hält sich jedoch sehr in Grenzen. So weit, so gut, seit dem 6. Lebensjahr meiner Tochter zahlt ihr Vater einen monatlichen Unterhalt von € 300,- (vorher weniger), der mal irgendwann von wem auch immer so festgelegt wurde. Meine Frage nun:
    gibt es da keine weiteren Anpassungen? In der Düsseldorfer Tabelle gibt es ja Altersabstufungen, ist das eine freiwillige "Geschichte", oder ist der Vater verpflichtet, die Erhöhungen zu zahlen, und wenn ja, wie und von wem wird ihm das mitgeteilt?
    Laut der Tabelle müsste ich doch inzwischen sicherlich schon etwas mehr bekommen?
    Das Problem ist, dass ich mit dem Vater meiner Tochter leider keinen guten Kontakt habe (milde ausgedrückt), er kümmert sich auch in keinster Weise um sein Kind. Aber ich will meiner Tochter zumindest solche Sachen wie den Skikurs in der Schule ermöglichen können, ohne irgendwo betteln zu müssen.
    Ich wäre sehr, sehr dankbar für eine Hilfe diesbezüglich. Ich will niemanden über den Tisch ziehen, nur das für meine Tochter, was ihr zusteht.
    Im Übrigen verdient er recht gut, das nur am Rande bemerkt.
    Vielen Dank im Voraus!!!

  • Also der Unterhalt kann vom Jugendamt berechnet werden, wenn es sich bei den 300€ allerdings um eine Vergleichsrechnung handelt wird es schwer. Es kann ja auch sein das Erhöhungen schon eingerechnet waren. Es kann bei einer Neuberechnung auch weniger rauskommen.