Krankengeld

  • Hallo,
    bin glaube ich hier nicht richtig, wußte aber nicht wohin und bräuchte mal Rat!!!!!!!!!!


    Bin zur Zeit noch im Elternurlaub bis März, aber ich bin krank, mein Arbeitgeber ist davon unterrichtet, will mir einen Auflösungsvertrag anbieten, will ich aber nicht unterschreiben (weiß er aber noch nicht).


    Da ich im Elternurlaub nicht krank geschrieben werden muß, will meine Ärztin das erst kurz vor eigentlicher Arbeitsaufnahme (Mitte März) machen.


    Aber nun stellt sich mir eine Frage: Ich war seit November 2006 wegen dieser Krankheit krank geschrieben, bis Januar 2007 in einer Klinik, danach wurde ich noch krank geschrieben, weil ich schwanger war und mein Platz ja schon besetzt war (durch Krankheit). Krank bis Mitte März das Kind kam!


    Wie ist das nun mit dem 3-jJahres Zeitraum wegen Krankengeld? Ab wann rechnet er sich? Ab dem Tag wo ich quasi durch die Geburt "gesund" geschrieben war?


    Im Gesetzestext heisst es:
    Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb einer Frist von drei Jahren gezahlt (Blockfrist). Diese Drei-Jahres-Frist ist eine starre Frist und beginnt grundsätzlich mit dem ersten Auftreten einer Erkrankung.


    Hintergrund ist der: Meine Ärztin wollte mich krank schreiben, damit ich einen Kündigungschutz habe und mich der Arbeitgeber nicht am ersten TAg kündigen kann, weil ich evtl. nach der Kündigung in Hartz 4 falle, mit Krankengeld würde ich besser dastehen. Sie wollte sogar die EU-Rente beantragen aber da bekäme ich weniger Geld. Wenn Sie mich nun vor Mitte März krank schreibt könnte es durchaus sein dass sich dann die Krankenkasse querstellt und sagt die 3-Jahres-Frist ist noch nicht um!


    Ich hoffe es steigt hier jemand durch und kann mir helfen!


    Herzlichen Dank schon mal im voraus!