Ist er noch zahlungspflichtig oder nicht?

  • Hallo zusammen,


    ich bin neu hier im Forum und hoffe das mir hier jemand weiterhelfen kann.


    Also....
    ich selber bin nun 20 Jahre jung und lebte bis zu meinem 18 Lebensjahr bei meiner Mutter.
    Mein Vater den ich selber persönlich nicht kenne, da ich ihn wohl nicht interessiere, hat bis zu meinem 18 Geburtstag teils regelmäßig, teils unregelmäßig den Unterhalt an meine Mutter gezahlt und hat die Zahlungen genau mit meinem 18 Geburtstag eingestellt, obwohl er vom Jugendamt aufgefortert wurde, sich mit mir in Verbindung zu setzen.
    Dieser Aufforderung ist er nicht nachgekommen.
    Da meine Mutter es mir immer freigestellt hat, mich bei meinem leiblichen Vater zu melden, dachte ich mir, dass ich das auch machen werde und tat dieses auch vor ca zwei Jahren.
    Zu diesem Zeitpunkt lebte ich mit meinem damaligen Freund und seiner Mutter zusammen, da diese viel Unterstützung brauchte, weil sie schwerwiegend erkrankt ist und weder ich noch mein Ex-Freund es übers Herz brachte sie in ein Pflegeheim zu bringen.
    Als ich bei meiner Mutter und meinem Stiefvater ausgezogen bin, haben sie sich entschlossen aus dem Haus in dem wir gewohnt haben auszuziehen und sich eine kleinere Wohnung zu nehmen.
    In dieser Zeit habe ich eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpfltegerin begonnen, welche ich leider nicht weiterführen konnte, da ich in der Probezeit länger krank war und die nicht zu überschreitende Fehlzeit für drei Jahre schon fast überschritten hatte, wurde mir nahegelegt, die Ausbildung zu beenden und diese nochmals von Anfang zu beginnen.
    ICh bin dem Rat meiner Schule nachgekommen und fand keinen erneuten Ausbildungsplatz.
    In der Zeit habe ich immer gearbeitet und wollte niemanden auf der Tasche liegen.
    Da ich keine erneute Ausbildungsstelle in meinem Traumberuf gefunden habe, bewarb ich mich um eine Ausbildungsstelle als Zahnmedizinischefachangestellte, die ich am 01.08.2008 begann.
    In dieser Zeit setzte ich mich das erste Mal mit meinem leiblichen Vater in Verbindung, da ich ihn gerne kennen gelernt hätte.
    Dieser Wunsch kam allerdings wohl nur von meiner Seite, da er mich direkt fragte, ob ich denn Unterhalt wolle.
    Da ich ihn aber als Menschen kennen lernen wollte und ihm zeigen wolte, dass mir das Geld egal ist und ich an seiner Person interessiert bin, verneinte ich seine Frage und wollte von ihm kein Geld haben.
    Ende November 2008 hatte ich auf dem Weg nach der Arbeit einen Autounfall, wegen dem ich aufgrund einer Verletzung an der Halswirbelsäule für knapp 4 Wochen ausgefallen wäre.
    Die Zahnarztpraxis kündigte mich kurz vor Ende meiner Probezeit am 24.12.2008 mit der Begründung, dass ich meine Belastbarkeit über Weihnachten nicht unter Beweiß stellen konnte.
    Ich habe wieder gejobbt und eine neue Ausbildungsstelle in meinem Traumberuf gefunden, wo jetzt glücklicherweise nichts mehr schief gehen kann, da ich aus der Probezeit raus bin und mich nach wie vor stark in meine Arbeit knie.
    Jetzt habe ich mich von meinem Freund getrennt und schlafe bei meiner Mutter und meinem Stiefvater auf dem Sofa, was kein Dauerzustand beliben kann.
    Nun muss ich mir eine eigene Wohnung nehemen.
    Da meine Umkosten was Auto, Versicherungen usw. betreffen ziemlich hoch sind könnte das ganze ziemlich knapp werden.
    Meine Mama und mein Stiefvater können mich nicht unterstützen, da sie selber Finanzielle Probleme haben.


    Jetzt habe ich soweit alles aufgeschrieben und habe eigentlich nur eine kurze Frage:
    Ist mein Vater trotz der abgebrochen Ausbildung zu Unterhaltszahlungen verpflichtet?


    Ich danke Euch jetzt schon für eine Antwort und entschuldige mich für diesen langen Text :)

  • Eltern sind dem Grunde nach dazu verpflichtet, ihren Kindern eine "komplette" Ausbildung zu finanzieren. In deinem Fall könnte dies dein Vater vermutlich in Frage stellen mit dem Hinweis, dass du ja "wiederholt" abgebroch hast. Da du aber unfreiwillig - eben aus Krankheitsgründen - die begonnen Ausbildungen nicht absolvieren konntest, ist er nach wie vor dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen bis du entweder diese Ausbildung vollendet hast oder aber das 25. Lebensjahr vollendet hast. Da jeder einzelne Tag, an dem du deinen Unterhalt bei ihm nicht "fällig stellst", also in "in Verzug setzt", bedeutet, dass du für diesen keinen Unterhalt erhälst (rückwirkend geht nichts), würde ich bei der komplexen Situation, die du geschildert hast, umgehend handeln. Normalerweise bin ich immer dafür, zunächst "privat" zu handeln. An deiner Stelle aber würde ich entweder 1. das Jugendamt aufsuchen (auch, wenn du volljährig bist) und mir Rat und/oder Hilfestellung geben lassen bzw. 2. einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen (mittels Beratungsschein, den du unter Vorlage deiner Einkommensverhältnisse und Angabe des "Vermögens" beim Amtsgericht erhälst) und durch diesen den Vater unverzüglich zur Unterhaltszahlung auffordern lassen.

  • Dein Antwort ist nicht ganz Korrekt, da auch die Mutter Unterhaltspflichtig ist muß auch sie mit Aufgefordert werden, um mittels des Prozentschlüssels und abzug der Ausbildungsvergütung nach den 90€ Berufbedingte Aufwendung den Unterhalt zu berechnen.Ein Prozess kann also unter Ümständen mehr Kosten wie die ganze Sache wert ist. Ich kann Dir nur raten versuch erst durch ein Persöhnliches Gespräch mit deinem Vater um den Unterhalt zu bitten und ihm auch klarzumachen das Du nicht den Weg über Anwalt und Gericht gehen möchtest, da dies ja auch nur wieder unnötige Kosten verursacht, um vorallem die Stimmung nicht ins schlechte zu ziehen, vielleicht kommt auch mal der Tag wo dein Vater auch mal sein Hirn einschaltet und ihm klar wird das du immernoch seine Tochter bist.

  • Das ihre <Mutter natürlich auch unterhaltsverpflichtet ist, steht ja außer Frage, daher bin ich darauf nicht eingegangen. Und natürlich ist es zunächst auch immer der bessere Weg, wie ich es ja auch geschrieben habe "privat zu handeln", also das persönliche Gespräch zu suchen. Doch mir schien es aufgrund der Schilderung so, dass das nicht funktionierte und sie wissen möchte, wie sie im übrigen dann vorgehen kann (könnte).