Frage, Achtung: kompliziert!!

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgendes Problem;


    ich bin verheiratet und habe einen 3-Monate alten Sohn


    und bin bei meinem Arbeitgeber für 3 Jahre in Elternzeit gegangen.
    (Habe dort von 2005 bis 2009 gearbeitet)


    Beziehe nun bis Oktober Elterngeld von 1085 €.



    Kurz vor meinem Mutterschutz hat mir mein Arbeitgeber eine


    Änderungskündigung geschickt. Laut Gewerbeaufsichtsamt ist diese rechtens.


    Darin stand, dass die Fa. 300 km weit weg zieht. Wenn man mitgehen möchte, würde der Arbeitsvertrag weiterlaufen, wenn man nicht mitgehen will, wäre man gekündigt.


    Da ich ja mein Mutterschaftsgeld wollte, habe ich angekreuzt, dass ich mitgehe.



    Nun habe ich folgendes Problem:


    Ich möchte nun ins Trennungsjahr gehen, mit meinem Sohn in eine kleine Wohnung umziehen, bekomme aber leider nur bis Oktober das genannte Elterngeld.


    Ist es möglich im November Arbeitslosengeld 1 oder Hartz4 zu beantragen? Wie sieht es mit der Elternzeit aus, soll ich diese Kündigen?


    Vielen Dank für eure Antwort!!

  • Warum solltest du die Elternzeit "kündigen"? Ich denke, du solltest bei diesem Sachverhalt eine Einrichtung vor Ort aufsuchen und dich eingehendst beraten lassen, weil es hier ja nun um verschiedene Anliegen geht, sei es "Job" oder "Elternzeit" oder "Trennung" und/oder "neue Wohnung". Vermutlich geht es danach dann auch noch um Unterhalt und auch um Kindesunterhalt. Daher brauchst du meiner Meinung nach komplexe Beratung, auf die du dich notfalls auch berufen / beziehen kannst.