Unterhaltspflicht bei Selbständigen

  • Guten Abend!


    ich bin auf dieses Forum gestossen, weil ich mich über die Unterhaltspflicht meines Mannes informieren
    möchte. Der Fall ist folgender. Ich möchte mich von meinem Mann trennen nach 15 Ehejahren und mit
    unseren gemeinsamen 14-jährigen Zwillingen eine eigene Wohnung suchen. Wir wohnen jetzt noch unter
    einem Dach in unserem vor 3 Jahren gekauften Haus. Mein Mann ist selbständig und bezahlt neben den
    Raten fürs Haus (ca. € 1000,- zzgl. Nebenkosten) auch noch Raten für sein, vor 20 Jahren gekauften, Büro (€ 700, monatlich zzgl. Nebenkosten).
    Er meint jetzt, er müsse und könne gar keinen Unterhalt zahlen, weil ihm dann der Mindestselbstbehalt nicht
    übrigbliebe. Seine Arbeit könnte er meiner Meinung nach auch in unser Haus erledigen und könnte deswegen sein Büro verkaufen oder vermieten, aber dies wäre angeblich nicht möglich wegen der zurzeit schlechten wirtschaftlichen Lage. Auch das gemeinsame Haus zu verkaufen scheint ihm nicht machbar.
    Ich bin teilzeit (30 St/Woche) tätig und verdiene € 1000,- Hiervon kann ich mir keine 3 oder 4-Zimmer Wohnung
    leisten.
    Die Angelegenheit liegt zwar bei unseren Rechtsanwälten, aber da uns in 6 Wochen die Konfirmation unserer
    Töchter bevorsteht, möchten wir die Sache bis dorthin ruhen lassen.
    Könnte mir jemanden schon jetzt sagen, vielleicht aus eigener Erfahrung mir Selbständigkeit des Partners,
    wie so was ausgehen könnte?


    Ich bedanke mich für Anregungen und Erfahrungen.

  • Hm - also, du kannst deinen Mann nicht dazu zwingen, seine Büroräume abzugeben. Gehören die ihm, weil du auch "verkaufen" erwähnst!? Dasselbe gilt an sich für das Haus. Bei beidem aber kommt es zunächst darauf an, ob wirklich nur er allein in den Verträgen steht oder auch du als (sozusagen) Miteigentümerin. Daher kann ich jetzt erst einmal nur spekulativ antworten. Wenn ihm also alles alleine gehört, behält er es und muß dir / deinem Anwalt regelmäßige Auskünfte über sein "Netto"-Einkommen geben. Bei Selbständigen Unterhaltszahlern ist das recht schwierig. Jedenfalls ist es wirklich so, dass er nur zahlen kann, was gemäß seinem Einkommen dann "übrig" ist. Dies wird/werden die betriebswirtschaftlichen Auswertungen etc. zeigen.