Mehrbedarf Brainstorming

  • Hallo ,
    der BGH hat ja gesagt das man über den Regelsatz hinaus besondere Bedarfe geltend machen kann.
    Schlage ein wenig Brainstorming vor.
    Wer lust hat kann ja mal schreiben was er sich darunter vorsatellt den der BGH konnte es ja nicht definieren.


    Also mein Vorschlag lautet:
    Verhütungsmittel
    Die wurden früher auch erstattet.
    Ich zahle alle drei Monate 30 Euro für meine Spritz plus 10 Euro Praxisgebühr.


    Würde das ungefähr so fomulieren.


    Beantragung Übernahme der Verhütungskosten.
    Da in meinem Alg 2 Regelsatz keine Kosten für die Bezahlung von Verhütungsmitteln vorgesehen sind beantrage ich hiermit die übernahme meiner Verhütungsspritze von 30 Euro einmal im Quartal.
    Anbei die Quttiung.Bitte erstatten Sie mir den Betrag schnellstmöglicg da er mir am Regelbedarf fehlt.


    Oder
    Bitte entscheiden Sie den Antrag schnellstmöglich da mein nächster Termin am ..... ist und ich die Zahlung dann benötige.




    Werd es mal versuchen.Entweder oder .Wer nicht wagt der nicht gewinnt.:)

  • Also ob Verhütungsmittel im Mehrbedarf enthalten sein werden - keine Ahnung. Es gibt aber (eine festgelegte) Liste mit diversen Krankheiten, die einen "Mehrbedarf" erfordern, wie unter anderem krankheitsbedingte Mehr-Aufwendungen für Ernährung und so. Verhütungsmittel sind wohl eher nicht in dieser Liste enthalten.