Unterhalt

  • hallo,
    ich bin in einer etwas verzwickten situation, vielleicht kann mir da jemand helfen.


    meine freundin ist keine deutsche, sondern kommt aus dem senegal. wir sind nicht verheiratet, wir werden aber bald eltern.
    ich bin mit der situation sehr glücklich und fliege morgen hin, da ich in den letzten monaten zwingend hier in deutschland sein musste.
    natürlich stellt sich für uns in 1-2 jahren die frage, wie wir zusammen leben möchten und ich bin recht sicher, dass sie nach deutschland kommen wird. auch wenn ich natürlich von einem guten verlauf ausgehe, möchte ich dennoch um meine rechtliche lage wissen, wenn ich mit ihr diesen schritt gehe.
    ich weiß, dass sie, nachdem das kind dann die deutsche staatsangehörigkeit hat, zur ausübung der personensorge ein aufenthaltsrecht für deutschland hat, auch wenn wir nicht verheiratet sind. soweit so gut. damit gibt es ja keine schwierigkeiten.
    aber was wäre in einem trennungsfall. im unterhaltsrecht finde ich lediglich aussagen darüber, was einem unehelichen kind und der mutter evtl. an unterhalt zusteht. es heißt z.b. auch, dass die mutter gezwungen ist, sich wirtschaftlich unabhängig zu machen, d.h. einen job zu suchen, was in ihrem fall aber evtl. schwierig sein könnte, zumal sie ja keine deutsche ist.
    weiß jemand, wie die rechtliche lage in solchen fällen aussieht, ob man untereinander einen verzicht auf unterhalt vereinbaren kann oder so etwas. wie gesagt, ich finde nur gesetzliche regelungen, die gezielt auf deutsch-deutsche partnerschaften zutreffen, weiß jemand ob da in meinem fall andere regelungen angewandt werden? vielleicht gibt es irgendwelche urteile, die mir aufklärung verschaffen können...


    vielen dank


    MHG

  • Das ist eine neue, schwierig zu beantwortende Frage. Wenn sie Aufenthaltsrecht hat hier in Deutschland, ihr nicht verheiratet seid und so weiter, gehe ich mal davon aus, dass du dann (selbstverständlich) zwar für das Kind aufkommen mußt, nicht aber für sie. Ausnahme könnte sein, dass ihr euch (praktisch) sofort trennt; in dem Fall müssen auch "deutsche" Väter unter Umständen in den ersten drei Lebensjahren der Kinder noch Unterhalt für die Kindesmutterzahlen, selbst wenn sie nicht verheiratet waren. Aber hundertprozentige Sicherheit kann ich dir für den ersten Teil meiner Auskunft nicht geben; vielleicht solltest du dich da an eine Stelle wenden, die prädestiniert ist für solche Themen, vielleicht erhälst du entweder bei einer Ausländerbehörde den Hinweis auf eine entsprechende Einrichtung oder aber fragst dich bei Caritas etc. durch.

  • ok vielen dank schon mal, falls jemand was ergänzend weiß, nur zu :-)


    die info habe ich auch an anderer stelle schon gekriegt...wenn wir nicht verheiratet sind und uns in 4-5 jahren trennen würden oder so, dass ich dann für sie gar nicht unterhaltsverpflichtet bin.... werde mich mal an die ausländerbehörde wenden.


    vielen dank

  • völlig abwegig deine vorstellungen. sofern deine freundin einen aufenthaltstitel für deutschland hat wird sie vor dem familiengericht/ jugendamt genau so behandelt wie eine deutsche staatsbürgerin. schon mal was vom antidiskriminierungsgesetz gehört?
    denkst du tatsächlich, dass ein ausländer weniger rechte hat?

  • so ein quatsch, es geht mir überhaupt nicht darum, zu denken dass sie weniger rechte hat oder dass ich denke, sie würde deswegen benachteiligt, es geht lediglich darum, dass sie natürlich nicht komplett wie eine deutsche staatsbürgerin behandelt wird, sonst bräuchten wir ja nicht so etwas wie ausländerrecht etc...wenn ich übrigens bewusst denken würde, dass sie weniger rechte haben sollte, dann würde ich diese beziehung nicht führen...es geht lediglich darum, mir eine gewisse sicherheit zu schaffen und zwar beidseitig, für sie und für mich...


    völlig unfair mir hierwas von wegen unkenntnis über das antidiskriminierungsgesetz vorzuwerfen.... wenn sie genau wie eine deutsche staatsbürgerin behandelt wird, ist mir das doch nur recht, aber so ist es eben nicht, da hier gesonderte gesetze existieren...


    ich habe mit keinem wort erwähnt, dass ich denke, sie habe weniger rechte, ich erwarte eine antwort darüber, wie die rechtliche lage ist, nicht mehr und nicht weniger. meine rechte und pflichten ändern sich als mann und vater nämlich erheblich, ob kind und frau deutsche staatsbürger sind oder nicht...


    bitte lies doch einfach meine genaue frage nochmal und überlege dir, ob es hier darum geht, herauszufinden ob sie WENIGER rechte hat oder ob es einfach darum geht WELCHE rechte sie hat...dann kannst du mir gerne eine neue antwort geben, ohne mir so einen quatsch vorzuwerfen...

  • wie lirafe schrieb ist es schon richtig:


    Zitat

    dass du dann (selbstverständlich) zwar für das Kind aufkommen mußt



    Zitat

    in den ersten drei Lebensjahren der Kinder noch Unterhalt für die Kindesmutterzahlen


    so wird es sein!

  • da wäre im falle einer ternnung noch eine andere wichtige sache im auge zu halten:


    wenn nun dein kind frisch zur welt kommt, solltest du - in jerdem falle - umfangreichen - umgang mit deinem kind haben und einen intensiven elternkontakt aufbauen. dabei kann man aber nnur maximal halbtags arbeiten ....


    im falle einer trennung solltest du dein kind zu dir nehmen und den umgang mit der mutter fördern. tu es nicht andersherum, denn das kann wegen der unkooperationsfähigkeit oder willigkeit der mutter schwer ins auge gehen.


    in diesem moment erst, bist du in deiner befürchteten situation, lediglich zahlender vater werden zu können., jedoch nicht unbedingt sein zu müssen.

  • danke schön, mittlerweile habe ich auch rausgefunden, dass man bzgl. sorgerecht sehr unterschiedl. individuelle absprachen treffen, was wir mit sicherheit machen werden, wovon natürlich auch so etwas wie zahlungen dann abhängig sind...
    danke für den tipp!