Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft?!

  • Hallöchen,


    Folgende Situation: Ich bin im 6 Monat schwanger und beziehe ALG 1 aufstockend mit ALG 2, weil es zu wenig war. Seit dem 1.2 diesen Jahres bin ich zu meinen freund - der berufstätig ist - gezogen, da meine alte Wohnung zu teuer war bzw. ich auf Grund von Mietrückständen fristlos gekündigt worden bin. Habe dies alles ordnungemäß der Arbeitsgemeinschaft gemeldet und nun sehen die uns als Bedarfsgemeinschaft an nun falle ich aus ALG 2 raus und bekomme somit nichts außer mein mikriges ALG 1. Mein Freund - sind erst seit 8 Monaten zusammen - sieht jetzt nicht ein das er komplett für mich bezahlen soll. Er möchte auch keine Auskünfte gegenüber dem Amt machen bzw etwas vorlegen, obwohl wir somit eh rausfallen würden aus den Leistungen. Vor dem Amt habe ich nie verschwiegen, dass wir nicht zusammen sind, schließlich möchte ich nicht lügen.
    Meine Fragen: Kann bei uns ausgegangen werden wir eine Bedarfgemeinschaft sind? Ich meine klar teilen wir uns ein Bett und alles. Aber wir wirtschaften halt nicht zusammen. Also jeder hat eigenes Konto, eigene GEZ, eigene Versicherungen, usw. Im Moment zahlt er auch noch alle Lebensmittel usw. weil alleine ich nicht beisteuern kann.
    Wir erfüllen allerdings alle Erklärungen der Anlage VE des ALG 2-Antrages (Anlage über Verantwortung- und Einstehungsgemeinschaft). Heißt es wenn wir keiner der genannten Gemeinschaft - außer Bedarfsgemeinschaft - sind das wir dann nicht als Bedarfsgemeinschaft gelten und ich somit den Antrag alleine stellen kann?
    Oder was bringt mir diese Anlage!? Das ungeborene Kind hat noch keine anerkannte Vaterschaft. Könnte das Amt sagen das ist unser Kind was wir betreuen? (Anlage VE)
    Hoffe nicht das Staat Abhänigkeit von Männern bei Frauen fördert. :cool:


    Danke LG
    Jacky

  • Wenn man "neu" (sozusagen) zusammenzieht, gibt es zunächst zwar erst einmal die Möglichkeit, nicht als BG = Bedarfsgemeinschaft gewertet zu werden, indem man dem Amt gegenüber schritlich mitteilt, dass man finanziell gegenseitig nicht füreinander einsteht. Wenn aber ein Kind eine Rolle spielt, egal ob der "Mitbewohner" leiblicher Vater ist oder nicht, greift diese Regelung nicht mehr. In diesen Fällen wird definitiv immer von einer BG ausgegangen und alles auch dementsprechend berechnet inklusive Einkommen des "Mitbewohners" und mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen. Ich gehe mal davon aus, dass das in deinem Fall so gehändelt wird, weil du ja in spätestens etwa 3 Monaten ein Baby bekommst.