Unterhalt/Volljährig aber Behinderung????

  • Hallo,
    mein Sohn Ist 18 Jahre alt und lebt seit 15 Jahren beim Vater der auch das Sorgerecht hat.Er hat eine Behinderung, also soviel ich weiß eine Lernschwäche.Der Vater bezieht nach meinen Auskünften Pflegegeld da er auch die Vormundschaft nach dem 18 Lebensjahr übernommen hat.Ich selbst habe seit 15 Jahren meinen Sohn nicht mehr gesehen da der Kindesvater mir den Umgang nicht zugelassen hat obwohl ich ein Umgangs/Besuchsrecht vom OLG erwirkt hatte.Meine Auskünfte habe ich leider nur von meiner Tochter, die aber leider auch keinen Konakt mehr haben darf.Nun meine Frage muß ich weiter Unterhalt bezahlen?
    wieviel Unterhalt muß ich bezahlen wenn ich ca. 1000 Euro Netto verdiene???
    Muß ich überhaupt noch Unterhalt bezahlen, wie gesagt ich darf nur bezahlen aber meinen Sohn nicht sehen???
    Und wie ist es wird so Pflegegeld auch dem Unterhalt irgendwie angerechnet???
    Und bis zu welchem Alter bin ich zu Unterhalt verpflichtet?? Ich meine wegen dieser Behinderung???
    Ich hoffe doch das mir hier irgendjemand mal ne gescheite Auskunft geben Kann.....
    Vielen Dank

  • Ob bei Unterhaltsverpflichtungen unterschieden wird zwischen ganz gesunden und eben nicht gesunden (in deinem Fall behinderten) Kindern, weiß ich nicht; würde es eher bezweifeln. Im "Normalfall" sind Eltern zur Unterhaltsleistung für ihre Kinder verpflichtet, bis sie diesen eine erste Ausbildung finanziert haben oder aber (was auf dich / euch) zuträfe, sie das 27. Lebensjahr vollendet haben. Mit dem Beginn der Volljährigkeit, also dass das Kind nun 18 Jahre alt ist, hat Unterhaltsrecht wenig bis gar nichts zu tun. Wenn du 1000 Euro Netto verdienst, bleibt dir im Regelfall ein Betrag von 900 Euro Selbstbehalt.

  • Hallo,
    habe ich nicht einen Eigenbehalt von 1100Euro weil mein Sohn schon 18 ist?? Habe sowas mal irgendwo gelesen!!
    Aber ich habe dazu noch ne andere Frage....ich habe gelesen das ich den Unterhalt einstellen kann , weil der Vater mir den Kontakt zu meinem Sohn schon seit 15 Jahren verweigert??
    Das was ich gelesen habe nennt sich "Verwirkung des Kindesunterhaltes"§1611BGB.
    Ich hoffe das mir da jemand ne gute Auskunft geben kann, ich habe immer gezahlt aber irgendwann reicht es mir das ich immer bezahlen muß aber mein Kind schon so viele Jahre nicht sehen darf und nur über dritte erfahre was denn mein Sohn so ungefähr macht.