ALG 2,Arbeit,Unterhalt

  • Ein freunliches an alle


    Also ein Freund von mir lebt mit seiner Tochter(21J) in einem Haushalt. Er hat grade erst wider Arbeit gefunden,seine Tochter bekommt geld über die Jugendhilfe die jetzt ausläuft. Darum muß seine Tochter ALG 2 beantragen.Er ist 08 nochmal Papa geworden. Er hat etwa 1000€ netto.So wie sieht das jetzt mit Unterhalt aus?Wem gegenüber ist er Unterhaltspflichtig beiden Kindern? Und wie wirkt sich das alles auf den ALG2 antrag seiner Tochter aus. Wenn er seinem 08 geborenen Sohn Unterhalt zahlen muß wird das alles berücksichtigt da sein Einkomm beim ALG2 ja mit ran gezogen wird. Es gibt keinen Titel.


    Sollt jemand Antworten haben vielen Dank

  • Es fehlen zwar ein paar angaben aber Ich versuchs mal mit dem was du geschrieben hast zu helfen. Also wenn seine Tochter Alg2 bezieht(dürfte eigentlich keine Auswirkung haben, da er ja nur 1000€ verdient und Unterhaltspflichtig ist dem jungen gegenüber) ist er ihr gegenüber nicht mehr Unterhaltspflichtig, da sie Leistungen vom Amt bekommt. Dem Sohn gegenüber ist er Unterhaltspflichtig nach´Abzug seiner Berufsbedingten Aufwendungen also mindestens 50€ bleiben von 1000€ nur noch 50€ über die er zahlen muß, da sein Selbstbehald ja noch 900€ sind. Die Mutter des Sohns kann aber noch Unterhaltsvorschuß bekommen den er später zurückzahlen muß. aber solange nix von ihm gefordert wird seitens Amt oder Anwalt, sollte er die 50€ an die Mutter zahlen.
    Hoffe es hat dir etwas geholfen.

  • Hallo sundown


    Erstmal Danke für deine antwort. Die Mutter bekommt schon UVG. Was seineTochter angeht so leben die beiden doch dann in einer BG da sie unter 25 ist. Und wenn sie ALG 2 beantragen muß wird doch sein Einkomm,bis auf die Freibeträge,mitangerechnt.Oder nicht?