Bekomme ich Stromkosten?

  • Ich habe Nachtspeicheröfen und muss über Strom heizen, auch das Badewasser und Wasser überhaupt wird über Strom betrieben. Bekomme ich das zur Miete dazu von der Arge`? Zur Zeit bezahle ich Heizung 80 Euro vom Regelsatz da dies nicht in den Nebenkosten ist,muss sepperat bezahlt werden. Wer kann helfen.? Danke:mad:

  • Ruf mal bei deiner Arge, bei der Hotline an und erfrage mal die Sätze für Kaltmiete, für Öl-/Gasheizung und nach Nachtspeicheröfen. Wenn es bei Euch einen Satz für NS gibt, dann wird bei der Berechnung dieser, anstatt Öl-/Gasheizung eingesetzt. Da diese NS als Heizung gezählt werden.
    Für die NS müßtest Du einen Extrazähler haben. Diese Angaben bzw. das was Dir da als Abschlagszahlung zugeschickt wird, mußt Du dann auf der Arge vorlegen.


    (Ich habe auch NS. Nur ich habe etwas mehr Probleme mit der Sache, da eine Etage mit Öl und die andere mit NS geheizt wird. Warmwasser beziehe ich NUR im Bad mit Strom.)

  • Ich weis nicht mal wo der Zähler für die Nachtsp-öfen sind,ich frage mal die Stadtwerke ,danke für deine Hilfe,habe über 10 Jahre die Heizung vom Regelsatz bezahlt,wieviel giebt es pro Quatrm.?:confused: Muss ich da noch was vorlegen bei der Arge von den Stadtwerken und bekomme ich heizkosten zurück? Danke LG

  • Ruf mal bei deiner Arge, bei der Hotline an und erfrage mal die Sätze für Kaltmiete, für Öl-/Gasheizung und nach Nachtspeicheröfen. Wenn es bei Euch einen Satz für NS gibt, dann wird bei der Berechnung dieser, anstatt Öl-/Gasheizung eingesetzt. Da diese NS als Heizung gezählt werden.
    Für die NS müßtest Du einen Extrazähler haben. Diese Angaben bzw. das was Dir da als Abschlagszahlung zugeschickt wird, mußt Du dann auf der Arge vorlegen.


    (Ich habe auch NS. Nur ich habe etwas mehr Probleme mit der Sache, da eine Etage mit Öl und die andere mit NS geheizt wird. Warmwasser beziehe ich NUR im Bad mit Strom.)


    Ich danke dir für deine Antwort. LG:) Sonst kenn ich mich aus ,aber bei sowas ,ist es schon etwas schwer.

  • wie gesagt..
    die Kosten, die für Nachtspeicher übernommen werden, kann man bei der Hotline (unverbindlich) erfragen..diese werden dann mit den Kosten für Heizung anerkannt..bzw. werden gegen die Kosten für Öl-/Gasheizung ausgetauscht..


    Ralle
    ich habe keine Ahnung..erfrage mal deinen Anspruch..wenn du die Beträge weist, dann stell einen formlosen Überprüfungsantrag nach §44, mit Begründung das die Nachtspeicheröfen nicht anerkannt wurden.. und gleichzeitig auf umgehende Übernahme der Kosten hierfür zu den Kosten der Unterkunft..
    Du legst die Abrechnung für die Nachtspeicheröfen vor, "normalerweise" müßtest Du diese zusätzlich zu den Stromkosten erhalten..


    Ich wünsch Euch viel Glück, das alles klappt..nicht abwimmeln lassen..aufschreiben, wann Ihr die Auskunft von der Hotline bekommen habt und auch die Beträge..