Beiträge von gaby113

    Ruf mal bei deiner Arge, bei der Hotline an und erfrage mal die Sätze für Kaltmiete, für Öl-/Gasheizung und nach Nachtspeicheröfen. Wenn es bei Euch einen Satz für NS gibt, dann wird bei der Berechnung dieser, anstatt Öl-/Gasheizung eingesetzt. Da diese NS als Heizung gezählt werden.
    Für die NS müßtest Du einen Extrazähler haben. Diese Angaben bzw. das was Dir da als Abschlagszahlung zugeschickt wird, mußt Du dann auf der Arge vorlegen.


    (Ich habe auch NS. Nur ich habe etwas mehr Probleme mit der Sache, da eine Etage mit Öl und die andere mit NS geheizt wird. Warmwasser beziehe ich NUR im Bad mit Strom.)


    Ich danke dir für deine Antwort. LG:) Sonst kenn ich mich aus ,aber bei sowas ,ist es schon etwas schwer.

    Ich habe Nachtspeicheröfen und muss über Strom heizen, auch das Badewasser und Wasser überhaupt wird über Strom betrieben. Bekomme ich das zur Miete dazu von der Arge`? Zur Zeit bezahle ich Heizung 80 Euro vom Regelsatz da dies nicht in den Nebenkosten ist,muss sepperat bezahlt werden. Wer kann helfen.? Danke:mad:

    Mein Sohn und ich sind auch befreit, müssen aber im vorrauß fürs Jahr 120 euro zuzahlen fürs ganze jahr. Das haben wir gemacht und die Befreiungskarten bekommen. Es geht nach Einkommen bei der Kasse mit deinen Chr. Krankheit. Da müsst nicht ne schwere Krankheit haben, dein Arzt hat dirs bestätigt. Ich verstehe deine Kassse nicht. LG:mad:

    Hallo, ich habe eine Frage, bis jetzt hat mein Sohn ( er bekommt Grundsicherung vom Sozialamt) Grundsicherung bekommen und bekommt sie weiter, er bekommt auch 73 euro Bafög weil er in einer Behinderten Werkstatt arbeitet. Bis Juni 2009 wurde das Bafög nicht mit angerechnet, jetzt steht das Bafög mit als einkommen ab 1.7. auf dem Sozialhilfebescheid. Weiss einer ob das rechtens ist? Würde mich über eine Antwort freuen. Danke LG:)


    mein sohn ist behindert und nun????????

    Also dein Geld zählt als einkommen, was ihr nun genau bekommt keine ahnung. Stell dein antrag, dann musst du Mietsvertrag,dein einkommensbescheid und kontoauszüge vorlegen. Danach gehen die. Und Versicherungsverträge Haus und Haftpflicht vorlegen und wenn noch andere Verträge hast.LG:)

    Der Amtsarzt muss ja auch Gutachten deiner behandelten Ärzte haben. Dein Nevenarzt muss dir ein Gutachten über deine Nervenkrankheit mitgeben. Mein Sohn war auch beim Amtsarzt und er wurde vom Arbeitsmarkt weg- genommen, bekommt jetzt Sozialhilfe. LG:)

    Einkommen wird mit berechnet und dein Geld zählt dazu.:) Ihr bekommt aber noch Geld zu deinen Einkommen dazu plus Miete. Ihr seit eine Bedarfsgemeinschaft. LG

    Ich denke das ist überall anders, ich bin rentnerin und wohne mit meinen Sohn zusammen, uns steht eine Wohnung zu 380 warmmiete. Er bekommt die volle miete nicht vom amt, ich muss ein teil mit zuzahlen und so wird das auch bei euch sein. LG:)

    Meine Tochter zieht jetzt auch in eine WG, sie brauch den Untermietsvertrag,den Hauptmietsvertrag von dem hauptmieter(kopie) und eine bestätigung vom Vermieter das der Hauptmieter Untervermieten darf.Sonst mit dem Regelsatz bleibt alles wie jetzt. Musst alles erst beantragen bei der Arge, LG

    Ja so ist es, bei uns in Sachsen. Du kannst aber sicher gehen und in Nürnberg Arbeitsamt Zenralstelle anrufen und nachfragen. Nummer unter Google Arbeitsamt Nürnberg eingeben. Die helfen jeden der Fragen hat. Gaby:)

    Also meine Freundin ist 22 und hat auch 2 Arbeitstellen, zusammen 600 euro, sie bekommt Miete von der Arge, deine Freundin kann auch wenn sie keine miete bekommt, was ich nicht glaube ,Wohngeld beantragen,das bekommt sie auf jeden Fall. Gaby:)

    Hallo, 3 Personen stehen eine Warmmiete von 462,75 euro zu. Ich würde ausziehen ,da bei der Jahresendabrechnung die Arge wie schon oben geschrieben nicht alles zahlt. Es gibt auch Argen die lehnen es ab, das man den Rest selbst zahlt, sondern raus aus der Wohnung. Eure Gaby:D