Mutter mit 16 - Eigene Wohnung beantragen

  • Hallo Member der Sozialleistungen.info,


    ich möchte meiner Freundin ein wenig unter die Arme greifen, da sie derzeit einige Probleme hat.


    Situation
    Meine Freundin ist mit 16 Jahren Mutter geworden (ich bin nicht der Vater). Sie Wohnt mit ihrer Mutter (die ALG2 bezieht) zusammen in einer 3 Raumwohnung. Diese Wohnung ist für 3 Personen zu klein und ihr Kind ist jetzt über 6 Monate und hat somit ein Anspruch auf ein eigenes Zimmer.


    Fragen
    Jetzt ist meine Freundin 17 und will mit ihrem Kind in einer eigenen Wohnung ziehen. Jetzt sind halt meine Fragen:


    - Braucht Sie mehr als nur die Erlaubnis von Ihrer Mutter allein mit Ihrem Kind leben zu dürfen z. B. vom Jugendamt?
    - Welchen Antrag muss sie ausfüllen und welche Unterlagen braucht sie?
    (Sie hat einen "Antrag auf Wohnungswechsel" bekommen, aber ich behaupte der ist falsch, weil die Wohnung wo sie jetzt ist ja die Mutter im Mietvertrag drin. (Ja ich weiß die Mutter muss sich dann ne neue Wohnung suchen, aber das ich ein anderes Problem))


    Weitere Informationen
    Sie hat sich heute eine Wohnung angeguckt die laut Mietspiegel für ALG2 Beansprucher optimal ist.
    Sie selber bezieht auch ALG2


    Ich danke euch schonmal für die Antworten.


    Gruß


    Lutador

  • Deine Freundin sollte mit den Unterlagen, die insgesamt hat, explizit natürlich eingebunden die Unterlagen dieser in Frage kommenden "neuen" Wohnung, für die sie sich interessiert, sehr kurzfristig die für sie zuständige "Sachbearbeiterin" aufsuchen und auch eine "Erstausstattung" - Wohnungsmäßig gesehen - beantragen. Sie wäre natürlich sehr gut im Gespräch, wenn ihre Mutter sie dabei unterstützt, weil sie ja eben noch nicht volljährig ist, allerdings wird das dann in dem Fall wohl auch ohne "Mutter" funktionieren; doch dazu müßte sie sich dann vorab auch noch an das zuständige Jugendamt wenden und dort um Unterstützung bitten. Tja, ansonsten, wenn die Mutter sich total querstellen sollte, bleibt nur noch "aussitzen". Allzu lange kann es ja definitiv nicht mehr dauern, bis sie volljährig ist.

  • Danke lirafe für rasche Antwort!


    Weißt du zufällig welche Unterlagen sie braucht, außer die passenden Anträge für Wohnung, Erstausstattung, Kautionsübernahme und weiteres...


    Also sowas wie Kontoauszüge oder Nachweise ob die Eltern arbeiten undso...


    Und wir haben vor morgen zum passenden Amt zugehen, aber manchmal reden sie sich ja auch um Hals und Kragen deswegen wollte ich mich hier auch nochmal informieren
    ____


    Aussitzen hab ich ihr natürlich auch geraten, aber Mutter und Tochter sind tagtäglich im Streit und das leidet an der Beziehung aller drei beteiligen.

  • Also welche Unterlagen sie genau brauchen wird, weiß ich nicht; also kann ich nur die "allgemeingehaltene" Antwort geben, dass sie lieber "zuviel" als "zuwenige" Unterlagen mittnimmt. Es ist aber auch wirklich kein Problem, wenn sie Unterlagen zwar nicht dabei hat, aber dann nachreicht.