Kindergeld anrechnung

  • Hallo,


    da dieses Jahr ja das Kindergeld angehoben wurde und wir in unserem Landkreis HartzV vom Arbeitsamt bekommen und die Mietzuschüsse vom Landratsamt kommen,ist nun meine frage darf mir das Kindergeld doppelt angerechnet werden also beim HartzV und auch beim Landratsamt??Denn ich bekomme ja auch keine doppelte erhöhung sondern nur einmal!:confused:


    Es währe nett wenn sich mal jemand bitte auf die frage melden würden und mir mal eine Antwort geben würde!
    Denn ich finde das eine Ausgesprochene Schweinerei,denn dann hätten die sich auch die Kindergeld erhöhung schenken können wenn es mir dann doppelt und dreifach hinten rum wieder abgezogen bzw angerechnet wird!
    Da stehe ich ja hinterher schlechter da wie vorher!


    Danke euch schonmal für die Antworten

  • Bevor eine Antwort möglich ist, eine Frage: Du schreibst, wird beim H IV und auch beim Landratsamt angerechnet. Im Normalfall beinhaltet doch H IV auch die Kosten der Unterkunft, daneben ist kein extra-Bezug von Wohngeld möglich. Ich denke, das ist eine bundeseinheitliche Regelung. Schau doch noch einmal genau unter dem Aspekt deinen Bescheid an. Und im übrigen: doppelt anrechnen, das geht natürlich nicht.