32 Jahre alt, Auszug aus elterlichen Wohnung abgelehnt

  • Hallo alle Zusammen,
    ich mache schon seit Jahren den Papierkram für einen Freund. Nun bin ich gerade etwas überfragt und habe mich deshalb hier angemeldet, vielleicht finde ich bei euch einen Rat.


    Es geht um Folgendes;


    Er, 32 Jahre alt lebte bisher in einem 8 Personenhaushalt mit 6 Zimmern, ein Bad, eine Küche.
    Seine jüngste Schwester bekam nun ein Kind, sodass es 9 Personen sind.


    Es ergab sich im letzten Jahr für ihn die Chance nach Brandenburg zu ziehen in eine ca. 40qum. zu ziehen.


    Er setzte sein Amt in Berlin am 26.Nov.2009 schriftlich sowie persönlich über seinen Umzug zum 1.1.10 in Kenntnis. Er bekam eine Abgabebestätigung. Auch meldete er sich in seinem neuen JobCenter, als er Ende Januar den Termin für die Antragsbearbeitung wahr nahm, sagten sie ihm dort er bräuchte eine Umzugsgenehmigung damit die Miete u die Nebenkosten übernommen werden können.


    Also fuhren wir wieder nach Berlin, dort wurden wir nett angelächelt und der Herr meinte, dass die Anträge eh immer abgelehnt werden würden. Trotzdem stellten wir vor Ort diesen Antrag mit Begründung der beengten Wohnverhältnisse u.a durch Zuwachs und dass er ja schon so alt sei.


    Jetzt bekam er eine Ablehnung mit völlig wirrem Deutsch. (ich denke mal dass die dort mit Textbausteinen schreiben)
    Begründung: ...Familie über ausreichend und angemessenen Wohnraum verfügt..." Laut Meldeauskunft sind sie bereits umgezogen, eine Notwendigkeit kann im Nachhinein nicht mehr festgestellt werden. (er musste sich ja anmelden, sonst hätte er keinen Neuantrag in Brandenburg stellen können)


    Gründe für einen Umzug laut JobCenter;
    -Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
    -Veränderung fam. Situation (Trennung der Ehe-oder Lebenspartner einer Bedarfsgemeinschaft)
    -wenn die Sicherung des Wohnraumes mit der Übernahme von Mietschulden,....blablabla
    -bei gesundh. Gefährdung
    -wegen unzumutbarer beengter Wohnverhältnisse


    Wenn ich es richtig verstanden habe, werden ihm nur die Anteile zur Miete und Nebenkosten gezahlt die er bekam für die elterliche Wohnung.
    Verständlich wäre dies für mich, wenn er allein gelebt hätte und nun in eine teurere Wohnung ziehen würde. Aber eine Miete und Nebenkosten geteilt durch 8 da kommt er ja nie drunter.


    Also schlußfolgere ich daraus, dass ein 32 jähriger Mann genötigt wird bei Mama und Papa samt Geschwistern weiterzuleben hat. Geht er dann eine Arbeit nach, wird das Gehalt auf 8 Personen angerechnet und er hat letztenende gar nichts mehr. -Auch nicht schlecht.


    Denn durch eine Nichtübernahme der Miete und Nebenkosten dauert es nicht lange und er ist Obdachlos.
    Was ist das bitte für ein System?
    Auf jeden Fall werde ich einen Widerspruch einlegen und mit der Ablehnung vor Gericht gehen.


    Für mich stellen sich nun nämlich folgende Fragen;


    1. Wieso gibt es ein Gesetz über den Auszug von unter 25 Jährigen, wenn man 32 Jahre alt und trotzdem nicht ausziehen kann weil man sonst seine Miete nicht zahlen kann?


    2. Worin liegt der Unterschied zwischenTrennung des Lebenspartner in einer BG (wo der Auszug genehmigt wird) und Trennung als erwachsener Mann von seinen erwachsenen Eltern in einer BG (wo der Auszug nicht genehmigt wird)?


    3. Wie geht es jetzt weiter, wenn er mit dieser Ablehnung zu seinem neuen JobCenter geht?


    Er braucht weder Kautionen, noch Umzugshilfen etc., sowas wurde nie beantragt oder benötigt.


    Hätten wir dies gewusst, dann hätte er einen Monat ohne festen Wohnsitz sein müssen und dann ganz normal in Brandenburg angemeldet, dann hätte er weder eine Erlaubnis gebraucht, noch hätte er diesen Stress gehabt.


    Wie gehts weiter?

  • 1. Das ist Quatsch, er kann natürlich ausziehen in dem Alter. Alles andere ist absoluter Blödsinn, daher gehe ich auf den Rest deiner ersten Frage nicht ein.


    2. Das ist auch egal, weil 1. nicht zutrifft.


    3. Er meldet sich jetzt in Brandenburg bei dem "neuen" Center an und leitet alles ganz "normal" in die Wege. Ich gehe mal davon aus, dass die in dieser (blödsinnigen) Ablehnung von der bereits erfolgten Ummeldung schreiben, weil sie denken (soweit das möglich ist), dass er Umzugskosten übernommen haben möchte. Vermutlich schütteln die in Brandenburg auch den Kopf, wenn sie das lesen, werden ihn/euch aber gegebenenfalls darauf hinweisen, dass es wirklich "richtiger" gewesen wäre, sich vor dem Umzug in ein anderes Bundesland bei dem dann zuständigen neuen JobCenter zu melden. Das ist der einzige Haken. Die wollen alle möglichst keine "neuen" Bedürftigen aus anderen Bundesländern dazukriegen. Da Berlin aber Umzug "ablehnte", was ja nonsens ist, wie vorerwähnt, und die eigentlich froh sein müßten, ihn "los zu sein", gehe ich noch mehr davon aus, dass da jemand nicht richtig gelesen oder nicht verstanden hat, worum es überhaupt ging.

  • Hallo Mickymouse,


    dein Bekannter soll sich umgehend nach dem Umzug gem § 59 SGB II i.V. m. § 310 SGB III mit dem zugewordenen Leistungsträger in Verbindung setzen, bzw. bei ihm melden. Er sollte sich aber auch rechtzeitig bei dem alten Träger abmelden.Er sollte sich eine Meldebescheinigung ausstellen lasseb.


    § 59 SGB II (Grundsicherung) ist die Meldepflicht, § 310 SGB III (Arbeitsförderung) ist die Meldepflicht beim Wechsel der Zuständigkeit.