hilfeeee!!! Nebenkostennachzahlung 2009 wir nicht erstattet

  • Hallo alle zusammen,


    ich bin leider Hartz 4 Empfänger mit meiner Ehefrau zusammen.


    Meine Situation:
    wir empfangen seiT Dezember 2009 alg2 zusätzlich zu alg1.
    Obwohl ich den Antrag schon im Oktober gemacht habe wurde der restlohn Vom Oktober (nur bis zum 8. Gearbeitet) von meinen letzten Arbeitgeber als austreichend erkannt. Ich bekamm den Lohn erst so Mitte November. Wenn wir schon dabei sind habe ich da irgendwelche ansprüche?


    Noch dazu ist meine Frau hochschwanger wir bekommen am 3.4 unser erstes Baby. Wir haben Schulden Und ich zahle monatlich 200€ raten. Miete ist 550€ hoch inkl Nebenkosten. Und das ist zu hoch für zwei Leute bei der arge, deswegen zahlen sie nur bis 30.04 die volle Miete. Danach 60€ weniger. Aber da wir ja unser Baby bekommen haben wir ja auch mehr anspruch. Dann gleicht sich es wieder aus.


    Mein Problem:
    ich habe nebenkostennachzahlung in Höhe von 1100 € bekommen. Keine Ahnung warum aber es scheint zu stimmen. Auf jeden Fall habe ich das vom Amt beantragt. Für komplett 2009. Doch ich bekomme kein Cent.


    Begründung: gemäß 22 Abs. 1 SAtz 1 SGB 2 werden Leistungen für Unterkunft un Heizung in Höhe der tatsächlichen aufwendung erbracht soweit diese angemessen sind.


    Aber ich habe kein Geld. Was soll ich machen. Wir bekommen ein Kind und werden vlt von der Wohnung geschmissen der vermieter will den vollen Betrag macht auch keine ratenvereinbarung. Wahrscheinlich schmeißt sie uns noch raus. Wo kann ich sonst noch Hilfe beantragen. Sie will noch dazu eine nebenkostenerhöhung von 100€ was ja logisch ist.


    Bitte hilft mir. Was soll ich machen.


    Grus


    Sergazi

  • kein hartz4-anspruch im november, da der lohn vom arbeitgeber im november zugeflossen ist.
    private schulden werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
    richtig, wenn das baby da ist, sollte die miete von 550 € o.k. sein. aber mit 100 € mehr nebenkosten ist es dann wohl doch zu teuer.
    wann habt ihr denn die nebenkostenabrechnung erhalten? sicher zum zeitpunkt eurer bedürftigkeit. somit habt ihr anspruch auf kostenübernahme, sofern diese angemessen sind. allerdings denke ich, dass 1000 € nachzahlung wohl ehr nicht angemessen sind.
    viel machen kannst du da leider nicht. ihr solltet euch eine bezahlbare wohnung suchen.
    weitere hilfe steht euch derzeit nicht zu.

  • Hallo Sergazi, ein Darlehen von der ARGE wäre auch noch eine Möglichkeit.


    Für das Baby:
    1. Erstaustattung für das Baby ca 300€ (Landesabhängig)
    2. Austattung für Schwangere ca 100€
    3. Bei Geburt sofort Kindergeld 184€ /Monat beantragen (was angerechnet wird)
    4. Beim Versorgungsamt Elterngeld beantragen mind. 300€/Monat (wird nicht angerechnet solange es nur 300€/Mo sind)


    Versuche es beim Sozialamt unter §73 SGB XII (aussergewöhnliche Lebenslage)


    Ich kann mir auch vorstellen, dass eure Vermieterin euch (mit einem Säugling) nicht so frei auf die Strasse setzen darf, wenn es sich um einen ersten und einmaligen Verzug handelt. Arbeite einen Deal aus.


    Seb

  • Hallo danke erstmal für die antworten.


    Die Nachzahlung kam erst vor einer Woche aber halt für 2009.
    Das mit dem 100€ verstehe ich auch. Ich würde ja auch gerne umziehen aber das sind dann mehr kosten wie kaution umzugskosten. Und die Nachzahlung muss ich trotzdem machen.


    Kann ich kein widerspruch einlegen bei der arge. Und wenn doch wie soll ich es machen. Wenigstens die Nachzahlung solte bezahlt werden oder Hilfe beim Umzug. Wie sehen meine Rechte aus.


    Und was soll ich da genau machen


    Sozialamt unter §73 SGB XII (aussergewöhnliche Lebenslage)


    was ist das genau. Was soll ich denn sagen.


    Ps schwangerschaft und erstaustattung habe ich bekommen zusammen 280€.


    Ich warte auf eUre antworten


    Grus
    sergazi

  • also gegen die verweigerung der übernahme der nachzahlung kannst du wiederspruch einlegen. es sind ja 83 euro pro monat, die nachgezahlt werden müssen. das ist eine menge holz. die argumentieren sicher auf unangemessen hoch.


    Zitat

    Versuche es beim Sozialamt unter §73 SGB XII (aussergewöhnliche Lebenslage)


    dein leistungsträger ist die arge. solange du hartz4 beziehst, ist das sozialamt nicht für dich zuständig.