mal wieder heizkosten

  • hallo ich glaube das dieses thema schon ein paar mal besprochen wurde, allerdings in dieser konstelation vielleicht noch nicht (laut meine recherche).


    ich hatte im januar eine heizkostenrückzahlung über 120 euro bekommen. leider hatte ich dies nicht angegeben, da ich es schlicht weg nicht wusste, dass man diese rückzahlung machen muss (ich bin erst seit 01.09. im leistungbezug). denn eigentlich ist es ja mein geld, welches mir auf grund des geringeren verbrauchs zurück gezahlt wurde - deswegen heißt es ja auch rückzahlung. die arge hatte dies natürlich bei der nächsten verlängerung der alg2 bezüge durch vorlage der neuen heizkostenberechnung sofort mitbekommen und sogleich ein ermittlungsverfahren eingeleitet - ordnungswidrigkeit von bis zu 5.000 euro buse...


    nun geht der zeitraum für die rückzahlung vom 01.08.2008 - 31.10.2010. die arge hat also von den rückgezahlten 120 euro nur 20 euro (pro monat 10 euro) heizkosten eingezahlt. der rest wurde von mir vor dem eintritt in den leistungsbezug aus eigener tasche bezahlt (da war ich noch student). mich wundert daher, dass die arge jetzt den gesamtbetrag über 120 euro haben möchte.


    ich finde es ein frecheit von der arge, jetzt die gesamte heizkostenrückzahlung zu beanspruchen. was kann man tun? gibt ein ein gute antwort die man denen schicken kann? ich muss mich jetzt zu diesem sachverhalt äußern und ahbe schon einen etwas böseren brief verfasst... bei der höhe des zu erwartenden busgeldes würde ich aber dann doch lieber einen etwas gefassteren brief schicken...

  • die arge hat recht. es gilt das zufluss, oder in diesem fall das abflussprinzip.
    falls du dann wieder aus dem hartz4-bezug rausfällst und dann auch wieder bei der nebenkostenabrechnung ein guthaben haben solltest, dann kannste es behalten.


    p.s. als hochschulabsolvent hättest du dir das eigentlich selbst ergooglen müssen.:(