Darf das Pflegegeld angerechnet werden?

  • Hallo...


    Es geht um meine Schwester. Ihr Lebensgefährte und sie haben ein gemeinsames Kind (5) und einen Pflegesohn (14). Für den Pflegesohn beziehen sie Pflegegeld, meine Schwester arbeitet nicht. Ihr Lebensgefährte verdient aber nicht so viel, dass er den vollen Unterhalt bestreiten kann. Hinzu kommt, dass meine Schwester nicht krankenversichert ist und sich selbst versichern muss, wobei dann nochmal 150 Euro pro Monat fehlen. Sie haben versucht einen Antrag auf (ergänzendes) H4 zu stellen, dies wurde aber abgelehnt, weil der Überschuß vom Pflegegeld dann auf den Rest verteilt wird. Ist das Rechtens?

  • Woher hast Du eigentlich dein ganzes Wissen? (ist nicht böse gemeint). Aber Du hast fast auf alles eine Antwort und Du antwortest ziemlich schnell, ich finde das gut.


    Bei meiner Schwester ist halt nur das Problem mit der Krankenkasse. Denn wenn sie die Krankenkasse aus eigenen Mitteln bezahlt, fällt sie wieder in den Hartz 4 Satz.

  • wir machen für firmen förderprogramme, egal ob die fördermittel nun vom arbeitsamt, landesregierung, bundesregierung, EU oder was weiss der geier woher kommen. da muss viel recherchieren.


    Zitat

    Denn wenn sie die Krankenkasse aus eigenen Mitteln bezahlt, fällt sie wieder in den Hartz 4 Satz.


    scheint aber so, dass ihr wohl immer noch genug zum leben übrig bleibt, wenn der antrag auf hartz4 abgelehnt wurde.

  • sorry , aber auch pflegegeld für ein gesundes kind welches angenommen wurde ist personengebunden


    ich würde gegen den ablehnungsbescheid widerspruch einlegen und dagegen vorgehen , oft ist so das die die die anträge bearbeiten absolut keine ahnung haben von dem was sie tun ( teilweise sind das sogar selbst 1€-jobber) ,


    tipp bemühen um termin bei chef der arge dort oder bei der teamleitung ( hilft oftmal weiter ) , ebenso auf die diversen härtefall-regelungen hinweisen.

  • Zitat

    aber auch pflegegeld für ein gesundes kind welches angenommen wurde ist personengebunden


    richtig, und zwar als laufende hilfe zum lebensunterhalt. hier mal die genauen zahlen:


    0 - 7 Jahren =600 EUR

    8 - 14 Jahren =659 EUR

    15 - 18 Jahre=758 EUR


    da kommt dann noch das kindergeld hinzu. es besteht kein weiterer anspruch auf hartz4, es sei denn in der bedarfsgemeinschaft als ganzes liegen die gesamteinkünfte unter existenzminimum.