Welcher Anspruch auf Wohnung mit Bafög?

  • Hallo liebe Forummitglieder.
    Ich finde einfach nichts über Google, was mein Probem und meine Fragen klären könnte, egal was ich auch immer angebe.
    Folgende/s Problem/Frage habe ich:
    Ich wohne momentan noch bei meinen Eltern und bekomme seit Oktober 2009 schon Bafög (für Studierende, befinde mich im 2. Fachsemester). Nun bin ich auch in der 17. Woche schwanger und möchte natürlich eine eigene Wohnung haben, ist ja ganz klar, dass ich nicht mit meinem Freund und meinem im September geborenen Baby noch bei Mutter leben kann.
    Nun habe ich vor einigen Wochen einen Antrag auf eine Wohnung gestellt. Undzwar auf eine 3-Zimmer Wohnung. Im Antrag habe ich mich als Antragsteller und meinen Freund auch angegen und natürlich auch, dass wir schwanger sind. Im Antwortschreiben brauchte das Wohnungsamt natürlich noch Unterlagen, alles nur von meinem Freund. Anscheinend "macht er mir Probleme" und durch ihn verzögert sich das alles, weil Unterlagen von ihm gefordert werden, die er nicht bekommt (wie zb ALG 2 Bescheid, worauf er noch nicht mal einen Anspruch hat)!!!!
    Nun möchte ich meinen Antrag sozusagen zurückziehen und alleine die Wohnung, für mich und Baby beantragen, aber mache mir halt Sorgen, dass ich keinen Anspruch mehr auf eine 3-Zimmer Wohnung habe, wenn wir nur noch "2" Personen sind. Und das würde für uns bedeuten: Antrag stellen, 2-Zimmer Wohnung bekommen, mein Freund mit anmelden und nochmal Antrag stellen, aber dann auf eine 3-Zimmer Wohnung. Und 1. will ich niemanden bescheissern und 2. denke ich nicht, dass ich diesen Stress brauche in meiner Schwangerschaft, die immer komplizierter wird und noch mein Studium nebenbei, dieses provisorische Einziehen und dann nochmal umziehen.
    Ich hoffe, ich konnte das einigermaßen verständlich schildern und ihr könnt mir nun Tipps und hilfe geben, was ich jetzt am besten machen soll. Wär natürlich super, wenn ihr eure Erfahrungen aufschreiben könntet. Vllt kennt ihr euch ja da besser aus und wisst sogar, wieweit mein Anspruch als schwangere Studentin, die Bafög bekommt reicht.
    Lieben Dank schonmal im voraus.
    Achja und ich muss ja noch dazu sagen, dass ich in Hessen lebe. Die Ansprüche sind ja von Bundesland zu Bundesland immer unterschiedlich wie ich schon gelesen habe...

  • Es fehlen wichtige Details, damit man dir halbwegs vernünftig antworten kann. Du als Studentin, die Studentenbafög bezieht, kannst dir jedwede Wohnung nehmen, die du mit deinen Mitteln bezahlen kannst. Wenn dein Freund dazu kommt, sind mithin natürlich auch Angaben zu ihm (außer, dass er existiert), erforderlich. Die fehlen in deiner Schilderung; es sei denn, ich habe sie "übersehen". Was "macht" dein Freund - beruflich, schulisch -, oder macht er gar nichts? Hat er Einkünfte - wenn ja, welche, wenn nein, was war abgelehnt und wovon lebt(e) er bis jetzt etc.

  • Ahso ja also er besucht momentan noch die Abendrealschule bis zum Februar nächsten Jahres. Seine Eltern haben ein Haus und EInkommen zu genüge als dass er ALG 2 oder Bafög bekommen könnte. Er ist jetzt seit etwa einer Woche zwar umgemeldet, aber trotzdem macht das Arbeitsamt Probleme und es sieht aus, als würde er das Geld nicht bekommen. Seine Sachbearbeiterin sagte ihm sogar, er müsse die Schule im Notfall abbrechen, da diese Art von Schule nicht zwingend notwendig ist, er aber für den Arbeitsmarkt jederzeit zur Verfügung stehen muss. Und das ist ja bei den Unterrichtszeiten auf einer Abendschule unmöglich. Nun haben wir noch zusätzlich schonmal einen Antrag für Schülerbafög ausgefüllt, den wir am Donnerstag abgeben, aber die interessiert es anscheinend nicht, ob er noch bei Eltern wohnt oder nicht, sie wollen deren Verdienstnachweise...und wie gesagt: die Eltern verdienen genug...aber finanzieren werden sie ihn gewiss NICHT bis zu seinem 25. Lebensalter!!Müssen sie ja auch garnicht, wenn er nicht mehr zu Hause wohnt...Bis Anfang März hat er von einem so minimalen ALG 1 gelebt, dass ich ihn sozusagen "mitfinanzieren" musste von meinem Bafög. Jetzt kriegt er nicht mal mehr das, weil das erloschen ist oder wie die das nennen, es stand ihm nur ein Jahr land zur Verfügung nachdem er von seiner Ausbildung damals gekündigt wurde...ich meine, natürlich mache ich das gerne, aber das kann ja wohl auch nicht angehen, dass sich 2 Personen 414€ teilen müssen. Sinn dieses Bafögs, was ICH bekomme war und ist ja ein ganz anderer...:/
    Hoffe, das hat gereicht an Infos