Rückzahlung ?

  • Hi Leute,


    habe folgendes Problem:
    Mein Freund und ich wohnen seit Februar zusammen und er hatte auch zu diesem Zeitpunkt einen Antrag auf Harzt 4 gestellt, in dem die gemeinsame Wohnung auf ihn eingetragen ist. Ich bin zu diesem Zeitpunkt noch zur Schule geangen, mittlerweile nicht mehr, und würde jetzt auch einen Antrag stellen. Da stellt sich mir die Frage, ob mein Freund eine Rückzahlung leisten muss, weil er mehr Geld bekommen, als ihm in einer Bedarfsgemeinschaft zusteht.


    Ich hoffe, dass mir da jemand weiterhelfen kann, weil man einen ähnlichen Fall hatte.